Die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben im vorigen Jahr mehr Familien auf eine mögliche Kindswohlgefährdung prüfen müssen. Die Jugendämter nahmen in rund 39.500 Fällen eine Einschätzung vor, wie das statistische Landesamt am 4. September in Düsseldorf mitteilte. Das waren 13 Prozent mehr als 2016 mit 35.000 Fällen. Im Jahr 2017 wurde dabei in etwa jedem achten Fall (5.000) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.

In 12.500 Fällen wurde zwar keine Gefährdungssituation, aber ein Bedarf an Hilfe festgestellt. Bei rund 16.000 Fällen war der Verdacht unbegründet und es bestand weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf. Im vergangenen Jahr waren ein Viertel (26 Prozent) der akut gefährdeten Kinder noch keine drei Jahre und rund 37 Prozent zehn bis 17 Jahre alt.

Die Jugendämter in NRW wurden bei etwa jedem vierten Fall (10.000) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In etwa 7.000 Fällen machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in rund 5.000 Fällen Tippgeber für eine Prüfung.

Die Daten zu den Gefährdungsscheinschätzungen werden seit 2012 erhoben. Seitdem ist deren Zahl um 41 Prozent gestiegen. Die Statistiker verzeichneten zudem im Vergleich zwischen 2012 und 2017 viermal mehr Fälle einer akuten Gefährdung des Kindeswohls. Die Zahl der unbegründeten Verdachtsfälle hat sich in dem Zeitraum mehr als verdoppelt.