Der Prozess in Heilbronn gegen den ehemaligen Leiter eines evangelischen Kindergartens, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt ist, findet zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Heilbronn, Eva Bezold, kündigte zum Abschluss des ersten Prozesstages am 27. August an, dass voraussichtlich schon die nächste Sitzung Mitte September zum Schutz des jungen Opfers nichtöffentlich stattfinde, wenn der Angeklagte Aussagen zu Tathergängen mache.

Dem 31-jährigen Erzieher wirft die Staatsanwaltschaft den schweren Missbrauch eines 2005 geborenen Jungen vor, der von 2012 bis 2018 andauerte. Der Mann stand dabei bereits ab Dezember 2017 unter Anklage wegen des Besitzes von etwa 10.000 Bildern und mehr als 900 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt. Er war 2016 ins Visier der Polizei geraten, als er im Internet der verdeckt ermittelnden Kriminalpolizei in Hannover zwölf Kinderporno-Bilder anbot.

Zunächst war der Mann daraufhin wegen des Besitzes und der Weitergabe kinderpornografischer Dateien vor dem Amtsgericht Heilbronn angeklagt worden. Nach Bekanntwerden der Anklage im Dezember 2017 habe er die Kirchenpflege Heilbronn, die Verwaltung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde, informiert, erklärte der Angeklagte am 27. August Es habe Gespräche gegeben und eine Freistellung vom Dienst im Januar 2018. Ihm sei eine Teilbezahlung bis August 2018 zugesagt worden, das weitere Vorgehen habe sein Arbeitgeber vom Ausgang des Verfahrens abhängig gemacht.

Pornografische Aufnahmen

Unterdessen hatte jedoch ein Vater Anzeige gegen den Mann erstattet. Daraufhin fand die Polizei bei einer weiteren Durchsuchung Bild- und Videodateien, die den Missbrauch des Jungen belegten. Der Erzieher hatte das Kind aus seinem Bekanntenkreis zunächst oral missbraucht und sich später auch oral von dem Jungen befriedigen lassen. Teilweise dokumentierte er die Taten in Videos, die er für sich speicherte. Anfangs schlief das Kind bei den Taten und wachte auch von den Manipulationen nicht auf. Die Staatsanwaltschaft klagt insgesamt 19 Fälle an.

Nicht nur von dem Jungen, der manchmal bei ihm zu Hause übernachtete, sondern auch von zwei weiteren Jungen im frühen Grundschulalter machte der Erzieher pornografische Aufnahmen. Diese Bilder zeigten die Genitalien der Kinder, die im Evangelischen Waldheim Gaffenberg in Heilbronn bei einer Sommerfreizeit in den Jahren 2014 und 2015 schliefen.

Ob die Evangelische Gesamtkirchengemeinden trotz Ausschluss der Öffentlichkeit einen Prozessbeobachter zu dem Verfahren schicken darf, wird das Gericht noch entscheiden, wie Richterin Bezold sagte. Staatsanwalt und Nebenklagevertreterin widersprachen dem Antrag entschieden. Die Verteidigung begrüßte ihn. Verteidiger Thomas Amann sagte, wenn Kirchenvertreter teilnähmen, könnten sie aus dem Verfahren lernen. "Auffälligkeiten gab's bestimmt", sagte er mit Blick auf mögliche Rückschlüsse für künftige Prävention.

Der Angeklagte war seit seiner Jugend aktiver Mitarbeiter der evangelischen Kirchengemeinde, hatte Kinder- und Jugendgruppen geleitet, gemeinsam mit seiner Mutter ein Büchercafé als Treffpunkt eingerichtet und unter anderem die Homepage seiner Kirchengemeinde betreut, wie er erklärte. Nach seiner Aussage kündigte ihm die Gesamtkirchengemeinde fristlos und strich die Zahlungen. Dagegen klagt er jetzt vor dem Arbeitsgericht Stuttgart.