Im Streit um die Zahlungsaufforderungen an Flüchtlingsbürgen drängt das NRW-Integrationsministerium weiter auf eine bundeseinheitliche Lösung. Derzeit werde bundesweit ermittelt, wie viele Fälle es gebe und wie hoch die zurückgeforderten Beträge seien, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Wibke Op den Akker, am 20. Juli dem Evangelischen Pressedienst (epd). Jobcenter und Sozialämter verschicken nach Angaben von Initiativen seit vergangenem Jahr Zahlungsbescheide an Bürgen in Höhe von 3.000 bis 60.000 Euro.

Die Integrationsminister der Bundesländer hätten die Bundesregierung gebeten, Möglichkeiten zu finden, die Inanspruchnahme von Bürgen für die Zeit nach der Asylanerkennung auszuschließen, erklärte die Sprecherin. Seit März gilt für die Zahlungsaufforderungen ein Moratorium: Behörden verschicken zwar weiter Bescheide, ziehen die Gelder aber bis auf weiteres nicht ein. Eine Fortsetzung dieser sogenannten "befristeten Niederschlagung" sei Sache des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, erklärte das NRW-Sozialministerium.

Gespräche zwischen Innenministerkonferenz und Bundesregierung

Die Gespräche zwischen der Innenministerkonferenz und Bundesregierung zu dem Thema seien fortgesetzt worden, bestätigte das nordrhein-westfälische Innenministerium auf die Anfrage des epd. Auch bei der Tagung der Länderinnenminister im Juni sei das Thema erörtert worden. Bislang gebe es jedoch keine Fortschritte. Initiativen von Betroffenen drängen auf eine politische Einigung von Bund und Ländern zur Entlastung der Flüchtlingsbürgen und raten zur Klage gegen Zahlungsbescheide.

Schätzungsweise haben allein 2013 und 2014 rund 7.000 Menschen in Deutschland Verpflichtungserklärungen abgegeben, durch die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien auf sicherem Weg einreisen konnten. Die Bürgen waren davon ausgegangen, dass sie nur so lange für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge aufkommen müssen, bis die Asylverfahren positiv beschieden sind. Diese Position wurde damals unter anderem von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen vertreten.

Aus Sicht der Bundesregierung galten die Erklärungen aber auch nach der Anerkennung der Flüchtlinge fort. Erst das Integrationsgesetz bestimmte 2016 eine Fünf-Jahres-Frist, die für "Altfälle" auf drei Jahre reduziert wurde.