Büren, Detmold (epd). Der Verein "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren" hat die geplanten Verschärfungen der Abschiebehaft in Büren scharf kritisiert. Der am 10. Juli von der Landesregierung beschlossene Gesetzentwurf sei "ein kaum vorstellbarer Rückschritt im Haftrecht für geflüchtete Menschen", kritisierte der Sprecher des Vereins, Frank Gockel, am 11. Juli in Detmold. Der Verein bemängelt unter anderem ein neues Sanktionsverfahren und eingeschränkte Kommunikations- und Besuchsmöglichkeiten.
Mit einem neuen Sanktionsverfahren sollen künftig Mitarbeiter der Abschiebehaft entscheiden können, welche Strafe etwa bei Beleidigungen verhängt werde, erklärte Gockel. Damit führe die Anstalt die Ermittlungen durch, bestimme das Strafmaß und führe auch die Bestrafung durch. Ein Einschließen in Isolationshaft könnte so künftig häufiger der Fall sein, befürchtet der Verein.
Kritisch wertet der Verein auch ein neues Zugangsverfahren, in dem innerhalb einer Woche eine Gefährdungseinschätzung der Gefangenen vorgenommen werden soll. Diese Einteilung, die Einfluss auf weitere Einschränkungen habe, geschehe nach willkürlich festgelegten Kriterien und ohne dass es eine rechtliche Prüfmöglichkeit gebe. Besorgt äußerte sich der Verein zudem über eine mögliche Einschränkungen bei der Nutzung von Mobiltelefonen und Besuchen. Ob auch der Zugang der Gefangenen zu Betreuungsangeboten von Flüchtlingsorganisationen eingeschränkt werde, sei noch unklar.
Das Landeskabinett hatte am 1o. Juli in Düsseldorf einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Verschärfung der Bedingungen in der Abschiebehaft sowie eine Vergrößerung der Haftanstalt Büren vorsieht. Die Zahl der Plätze in der Abschiebehaftanstalt in Büren sollen demnach von derzeit 140 auf 175 steigen. Ein neues Zugangsverfahren von bis zu einer Woche soll die Möglichkeiten zur Gefährdungseinschätzung optimieren. Außerdem soll es unter anderem künftig möglich sein, bei gefährlichen Personen Bewegungs- und Besuchsmöglichkeiten sowie die Nutzung eigener Mobiltelefone und des Internets einzuschränken. Die Gesetzesnovelle soll im Herbst im Landtag beraten werden.