Düsseldorf (epd). Die Neuregelung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes in Nordrhein-Westfalen stößt bei den Kommunen weiter auf Kritik. Sie begrüßten in einer Anhörung des Integrationsausschusses am 10. Juli in Düsseldorf zwar, dass in diesem Jahr 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale des Bundes an die Städte und Gemeinden fließen. Dies könne aber nur ein "Zwischenschritt" sein.
Da die Integrationspauschale des Bundes für die NRW-Kommunen 434 Millionen Euro vorsehe, werde nun lediglich ein Viertel der Mittel vom Land NRW weitergeleitet, rügte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Künftig müssten diese Bundesmittel vollständig den Gemeinden zukommen. "Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen derzeit bei weitem nicht aus, um der Querschnittaufgabe der Integration gerecht zu werden", heißt es in der Stellungnahme. Vor diesem Hintergrund müsse die Landesregierung zügig eine neue Verteilungsregelung für die Jahre ab 2019 erarbeiten.
Nach Angaben des Landes liegen die eigenen flüchtlingsbedingten Zuweisungen an die Kommunen in diesem Jahr bei rund 1,6 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von zehn Millionen Euro ebenfalls an die Städte und Gemeinden weitergeleitet werden. Dagegen erklärten die Kommunen, wenn das Land seine eigenen Aufwendungen als Begründung für den "massiven Einbehalt" von Bundesmitteln zulasten der Kommunen anführe, müsse es auf eine höhere Bundeszuweisung drängen.
Der Landesintegrationsrat NRW warnte in der Anhörung, die kommunale und gesamtstaatliche Aufgabe der Integration von Flüchtlingen dürften nicht miteinander in Konkurrenz stehen. Integration sei ein Prozess, der alle Mitglieder einer Einwanderungsgesellschaft betreffe. Da der hauptsächliche Teil der Integrationsarbeit aber vor Ort erfolge, müssten die Städte bei dieser Herausforderung weiter gestärkt werden. Bei einem Scheitern der Integration in den Kommunen aus finanziellen Gründen seien die Folgekosten ungleich höher.