Bei der Betreuung und Unterbringung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen gibt es nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW noch Nachholbedarf. Trotz der vollständigen Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik im Jahr 2010 würden die Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bislang "nicht hinreichend berücksichtigt", heißt es in einem Impulspapier zur weiteren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, das am 8. März in Düsseldorf im Landtagsausschuss für Familie, Kinder und Jugend vorgestellt wurde.

Das Kindeswohl müsse in allen Bereichen als "Leitgedanke" verankert werden, hieß in dem Papier der Wohlfahrtspflege. Unter dieser Vorgabe müsse das Aufenthalts-, Asyl- und Leistungsrecht "auf den Prüfstand" gestellt werden. Flüchtlingskinder hätten "ein Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beruf".

Viele Regelungen zu Kinderrechten lägen in der Zuständigkeit des Bundes, hieß es weiter. Aber auch auf Länderebene sowie in den Landkreisen und Kommunen bleibe vieles zu tun. Vor allem Jugendhilfeausschüsse der Kommunen und der Landschaftsverbände seien gefordert, das Bewusstsein für die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen zu stärken.

Das von der Vorsitzenden des Ausschusses Familie, Jugend, Frauen der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Helga Siemens-Weibring, vorgestellte Impulspapier fußt auf einem bereits 2014 von der Freien Wohlfahrtspflege vorgelegten Papier. Wegen zahlreicher Gesetzesänderungen im Ausländer- und Asylrecht wurde es nun überarbeitet und aktualisiert.