Taufen können in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg künftig auch im Schwimmbad oder am Baggersee stattfinden. Die Frühjahrssynode der mehr als zwei Millionen Mitglieder zählenden Kirche hat am 10. März in Stuttgart beschlossen, dass auch durch das Untertauchen des ganzen Körpers getauft werden kann. Die sogenannte Immersionstaufe ist Praxis in einigen Freikirchen, aber auch in der orthodoxen Kirche, während sich in katholischer und evangelischer Kirche die Taufe durch Besprengen des Täuflings mit Wasser durchgesetzt hat.

Der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses der Synode, Pfarrer Thomas Wingert, hob hervor, dass es sich beim Untertauchen um eine biblische Form der Taufe handele. In den Kirchengemeinden vor Ort sei dafür eine Änderung der Gottesdienstordnung erforderlich, die vom Oberkirchenrat genehmigt werden müsse. Der Oberkirchenrat empfiehlt, für Ganzkörpertaufen ein fließendes Gewässer aufzusuchen. "Anträge an das Baureferat zur Errichtung eines Pools bleiben also zwecklos", sagte Wingert.

Paten können dem Synodenbeschluss zufolge künftig auch einer Kirche angehören, die die Kindertaufe ablehnt. Entscheidend sei, dass die Paten persönlich die Taufe eines Kindes bejahten und das landeskirchliche Taufverständnis teilten. Die Einstellung der Paten zur Taufe sei im Taufgespräch zu erfragen, sagte Wingert.