Der Streit um den geplanten Umbau der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale wird am Mittwoch vor Gericht verhandelt. Ziel zweier Klagen sei die Aufhebung der denkmalrechtlichen Genehmigung des Umbaus, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am 3. Januar mit. Kläger sind den Angaben zufolge Personen, die an der Errichtung der Hedwigs-Kathedrale beteiligt waren sowie deren Erben. Sie wollen mit ihrer Klage die Schließung und Umgestaltung der Kathedrale verhindern. Beklagter ist die Senatskulturverwaltung vertreten durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks Mitte (VG 19 K 334.18, VG 19 K 319.18).

Kernpunkt der Umbauarbeiten ist die Schließung der von dem Architekten Hans Schwippert Anfang der 1960er Jahre entworfenen breiten Mitteltreppe hin zur Unterkirche. Künftig soll der Altar im Mittelpunkt stehen.

Berlins wohl bekannteste katholische Kirche ist seit dem vergangenen September für voraussichtlich fünf Jahre geschlossen. Der 1773 geweihte Rundbau war im Zweiten Weltkrieg bis auf die Grundmauern zerstört und ab 1952 wieder aufgebaut worden.

Gegen den Umbau hatten in der Vergangenheit auch Gemeindemitglieder protestiert. Der Umbau soll rund 60 Millionen Euro kosten und zu je einem Drittel vom Erzbistum, den anderen deutschen Bistümern und von Bund und Land finanziert werden.

Die Kläger stützen sich den Angaben zufolge auf denkmalrechtliche Erwägungen. Ihre Kritik richte sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung des Innenraums mit der Treppe zur Unterkirche geschlossen und der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt werden sollen.

Neben der Schließung der Öffnung ins Untergeschoss sollen im Zuge des Umbaus auch Fenster ersetzt und Dekorationselemente entfernt werden. Das Erzbistum Berlin hat in der Vergangenheit wiederholt darauf verwiesen, dass die Kathedrale als Ganzes als Denkmal erhalten werde.