Bei der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt steht Frauen und Kindern ein besonderer Schutz zu. Dazu sei ein Leitfaden erstellt worden, der auch den Kommunen als Empfehlung dienen soll, teilte das Innenministerium am 3. Mai in Magdeburg mit. Der Leitfaden wurde gemeinsam mit Justiz-, Sozialministerium und Interessenverbänden erarbeitet.

Unter anderem sollen für allein reisende Frauen und Kinder in den Einrichtungen private Bereiche zur Verfügung stehen. Zudem sind die Anforderungen an die Ausbildung und Qualifikation des Betreuungs- und Wachpersonals festgelegt. Im Fall von Gewalt müssen Opferschutz und Opferhilfe gewährleistet sein, Hilfsangebote bekannt gemacht werden und traumatisierte Menschen entsprechende Betreuung erhalten.

Sachsen-Anhalts Innenstaatssekretärin Tamara Zieschang (CDU) sagte, etwa 15 Prozent der Menschen in den Landesaufnahmeeinrichtungen seien allein reisende und allein mit Kindern reisende Frauen sowie Kinder. Unabhängig von ihrem Bleiberecht müsse ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden. "Dazu sind wir nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus humanitären Gründen verpflichtet."