Der Moscheeverein "Neuköllner Begegnungsstätte" (NBS) wehrt sich weiter mit juristischen Mitteln gegen die Nennung im Berliner Verfassungsschutzbericht. Wie die NBS am 2. Mai in Berlin mitteilte, wird sie gegen den jüngsten Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berufung einlegen. Die Moscheegemeinde hält ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht für ungerechtfertigt, weil es aus ihrer Sicht keine Nachweise für verfassungsfeindlichen Einstellungen, Predigten, Publikationen oder ähnliches in der NBS gibt.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche einen Eilantrag gegen die Aufführung im Verfassungsschutzbericht vorerst abgelehnt. Gegen die Erwähnung des Moscheevereins im Berliner Verfassungsschutzbericht bestünden vorerst keine Bedenken, begründete das Gericht. Die NBS unterhalte nachweislich Kontakte zur "Islamischen Gemeinschaft in Deutschland" (IGD), die die mitgliederstärkste Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft in Deutschland sei. Da die Muslimbruderschaft mit der IGD im Bundesgebiet Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, sei der Bericht über deren Verbindungen zum Antragsteller gerechtfertigt, erklärte das Verwaltungsgericht. (VG 1 L 515.17)

Die auch als Dar-as-Salam-Moschee bekannte NBS hatte bereits im Sommer 2017 den Eilantrag eingereicht, aus den Verfassungsschutzberichten 2015 und 2016 gestrichen zu werden. Der Moscheeverein sieht sich in seiner Religionsfreiheit verletzt.

"Unser Glaube in den Rechtsstaat ist ungebrochen", betonte der Vorsitzende und Imam der Moscheegemeinde, Mohamed Taha Sabri, am Mittwoch. Es sei für ihn unbegreiflich, dass die Gemeinde "nur der Darstellung des Wirkens von Organisationen in dem Bericht dienen soll, denen verfassungsfeindliches Gedankengut vorgeworfen wird und dass das Gericht gleichzeitig feststellt, dass der Neuköllner Begegnungsstätte keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstellt werden".

Wenn es um Muslime geht, werde in machen Teilen der Gesellschaft offenbar mit zweierlei Maß gemessen, kritisierte Sabri. "Organisationen wie die AfD, die Zeugen Jehovas oder die katholische Pius-Bruderschaft werden trotz offenkundigen Vorhandenseins solcher Positionen oder Verbindungen nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt", sagte der Imam.