Berlin, Düsseldorf (epd). Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, mit der ein höherer Rundfunkbeitrag juristisch durchgesetzt werden soll, stößt weiter auf Kritik. „Die Klage zum jetzigen Zeitpunkt ist eine falsche Entscheidung zum falschen Zeitpunkt“, sagte NRW-Medienminister Nathanel Liminski (CDU) der „Welt am Sonntag“. Angesichts immenser Rücklagen und der bisherigen Rechtsprechung sei für die Sender weder finanziell noch rechtlich Gefahr im Verzug gewesen.
ARD und ZDF hatten am 19. November Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe mit dem Ziel einer Beitragserhöhung eingelegt. Liminski kritisierte, dass die Klage einen Tag vor der Sitzung der Rundfunkkommission eingereicht worden sei, bei der über ein neues Modell zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags beraten wurde.
„Eine einsame Entscheidung“
Nach Ansicht des Chefs der NRW-Staatskanzlei spiegelt sich in dem Schritt ein Misstrauen gegenüber der gewählten Politik. Die Intendanten hätten „eine einsame Entscheidung getroffen“ und die Länder lediglich nachträglich in Kenntnis gesetzt, sagte Liminski der Zeitung weiter. „So sieht kein vertrauensvoller Umgang miteinander aus.“ Liminski äußerte „Zweifel an der Entschlossenheit der Sender, echte Reformen nach vorne zu bringen“.
Ähnlich äußerte sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Der Zeitpunkt der Klage dokumentiere „wenig ernsten Willen, die beschlossenen Reformen zügig anzugehen, und zeigt zudem wenig Respekt vor den Landtagen, also den gewählten Volksvertretern“. Haseloff plädierte ausdrücklich dafür, einen Beschluss über die künftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu vertagen: „So sollte aus Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht nun eine finale Beratung dieses Themas in der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz nicht durchgeführt werden.“
Reform der Finanzierung geplant
Von der SPD-geführten Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz heißt es hingegen, man halte an dem Zeitplan für eine Reform der Finanzierung fest. Dass es einen Systemwechsel bei der Finanzierung brauche, belege die Klage der Anstalten. Im Gespräch sind dem Vernehmen nach Modelle, die eine Beitragserhöhung künftig ganz oder in Teilen an den Verbraucherpreisindex koppeln. Strittig ist dabei, welchen Mitwirkungsspielraum die Landesparlamente haben sollen.
Die unabhängige Finanzkommission KEF hatte im Februar eine Erhöhung des Beitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Im Oktober einigten sich die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verschoben aber einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag bis zum nächsten Treffen am 12. Dezember in Berlin. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.