Berlin, Hamburg (epd). Die Ausschreibung für die in 14 Bundesländern geplante Bezahlkarte für Flüchtlinge ist entschieden: Den Zuschlag hat das Unternehmen Secupay erhalten, wie der für die Vergabe zuständige öffentliche Dienstleister Dataport am 26. September in Hamburg mitteilte. Das Unternehmen verfüge über mehrjährige Erfahrung im bargeldlosen Zahlungsverkehr und habe sich mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Wettbewerb durchgesetzt, hieß es. Secupay legt unter anderem bereits für Hamburg die „SocialCard“ auf.

Mit der Entscheidung können die 14 beteiligten Bundesländer den Angaben nach aus einem Rahmenvertrag mit Secupay Karten abrufen. Die Länder gingen dabei koordiniert, aber eigenständig vor, erklärten die Hamburger Innen-, Sozial- und Finanzbehörde. Die guthabenbasierte Karte biete unterschiedliche Funktionen, die Länder könnten entscheiden, mit welchen sie die Karten ausstatten wollen. Dazu zählten beispielsweise das umstrittene Limit für Barauszahlungen und Überweisungsmöglichkeiten. Bayern führte bereits im Juni die Bezahlkarte ein. Mecklenburg-Vorpommern sucht ebenfalls eine eigene Lösung.

Bezahlkarte Ende 2023 beschlossen

Im November 2023 hatten die Bundesländer und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg bereiteten laut Dataport die Ausschreibung vor. Noch Ende August hatte Dataport mitgeteilt, das Verfahren verzögere sich, da ein unterlegener Bieter Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt hatte. Dort sei nun entschieden worden, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde nicht verlängert wird, unter anderem, weil das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Verfahrens überwiege. Für den 18. Oktober ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Danach soll es laut Dataport eine Entscheidung in der Hauptsache geben.

Die Bundesländer verfolgen mit der Karte das Ziel, staatliche Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge künftig weitgehend bargeldlos zu gewähren. Sie hoffen, dadurch die irreguläre Migration eindämmen und Geldüberweisungen an Herkunftsstaaten oder Schlepper unterbinden zu können. Umstritten ist insbesondere die von den Ländern geplante pauschale Deckelung für Barabhebungen. Zuletzt hatte das Hamburger Sozialgericht die Bargeld-Obergrenze von 50 Euro pro Monat gekippt und Einzelfallprüfungen angemahnt.