Köln (epd). Das Erzbistum Köln legt nach dem Schmerzensgeld-Urteil zugunsten eines Missbrauchsbetroffenen keine Berufung ein. Da auch der Kläger darauf verzichte, sei das Urteil nun rechtskräftig, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (27. Juli). Das Landgericht Köln hatte dem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen. (AZ.: 5 O 197/22) Der heute 64-Jährige war über Jahre mehrere hundert Male von einem katholischen Priester sexuell missbraucht worden. Das Erzbistum bestätigte auf epd-Anfrage den Verzicht auf die Berufung, nannte aber keine weiteren Gründe.
Der Fall ist ungewöhnlich, da der beschuldigte Geistliche bereits tot ist und die Taten aus juristischer Sicht eigentlich verjährt sind. Der Anwalt des Betroffenen hatte auf die sogenannte Amtshaftung der Kirche als öffentlich-rechtliche Institution verwiesen. Das Erzbistum verzichtete darauf, die Verjährung der Taten geltend zu machen. Experten und Betroffenen-Initiativen erwarten von dem Urteil eine Signalwirkung und rechnen mit weiteren ähnlichen Klagen.
Bisher zahlt die katholische Kirche Betroffenen von sexualisierte Gewalt freiwillig sogenannte Anerkennungsleistungen, in der Regel zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Der Betroffenenbeirat bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz fordert Nachbesserungen.