Berlin (epd). Das einsame Sterben von Menschen in der Corona-Pandemie und zeitgleiche Todesfälle im nahen Umfeld haben Elke Büdenbender zur tieferen Beschäftigung mit dem Sterben gebracht. Sie sei sehr erschüttert gewesen über die hohen Todeszahlen in Alten- und Pflegeheimen im ersten Jahr der Pandemie, sagte die Richterin und Frau von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).

„Dass die Menschen in den Pflegeheimen einsam gestorben sind, hat mir viel ausgemacht“, sagte Büdenbender, die gemeinsam mit dem Transplantationsmediziner Eckhard Nagel ein Buch über den Umgang mit dem Sterben verfasst hat, das am 10. März erschienen ist.

Das Buch bildet Gespräche des Mediziners und der Juristin über das Sterben ab. Darin reden sie unter anderem darüber, wie sich das Abschiednehmen heute von früheren Zeiten unterscheidet. Nagel sagte im epd-Gespräch, es habe sich generell in den vergangenen Jahrzehnten etwas verändert, was die Wahrnehmung des Sterbens betrifft: „Das Sterben wird aus dem Alltag verdrängt.“ Dies sei keine gute Entwicklung.

„Mehr darüber reden“

Beide appellieren dazu, offener über den Tod zu sprechen. „Es wäre schön, wenn in den Familien mehr darüber geredet wird“, sagte Büdenbender. „Mir fiel das auch nicht leicht, beispielsweise mit meinem Vater“, ergänzte sie: „Aber am Ende wussten wir, was er sich gewünscht hat.“ Büdenbenders Vater ist 2020 gestorben. Unter dem Eindruck des Todes eines guten Freundes hätten sie und ihr Mann inzwischen beispielsweise auch Patientenverfügungen gemacht.

Kontrovers reden Büdenbender und Nagel über die Suizidassistenz, um deren Regulierung der Bundestag weiter ringt. Nagel lehnte die Hilfe durch Ärzte bei der Selbsttötung ab. „Wir verstehen uns nicht auf das Töten“, sagte er. Der Transplantationsmediziner tut sich auch damit schwer, dass Vorschläge von Politikern Ärzten die Rolle zuweisen, den freien Willen einen Sterbewilligen zu begutachten, bevor er Suizidassistenz in Anspruch nimmt. „Eine solche Begutachtung steht im Widerspruch zum ärztlichen Behandlungsauftrag“, sagte Nagel. Bis zum letzten Atemzug sei er verpflichtet, das Leben zu schützen, Schmerzen und Ängste zu lindern, Mut zu machen und Hoffnung zu geben.

Büdenbender dagegen verteidigte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das geurteilt hat, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich selbst das Leben zu nehmen und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. „Die Art und Weise, wie ich mein Leben beenden möchte, ist Teil meiner Selbstbestimmung“, sagte sie. Sie sehe es aber als Aufgabe für den Gesetzgeber zu verhindern, dass Menschen sich gedrängt fühlen, sich selbst zu töten - „weil sie meinen, sie fielen anderen zur Last, sie würden zu 'teuer', oder eine psychische Erkrankung haben“.

Die Frage, ob sie sich selbst vorstellen kann, auf diese Weise aus dem Leben zu scheiden, ließ Büdenbender offen: „Das kann ich so abstrakt nicht sagen. Ich würde mir aber wünschen, nicht vor diese Entscheidung gestellt zu werden.“