Washington (epd). US-Präsident Joe Biden ist ein Befürworter des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch. Im Kongress haben Bidens Demokraten die Mehrheit. Dennoch machen sich Abtreibungsgegner Hoffnung: Auf ihrer Seite stehen republikanisch regierte Bundesstaaten. „Pro Life“-Aktivisten hoffen auch auf die Unterstützung des Obersten Gerichts. Der zweitgrößte US-Staat Texas führte Anfang September ein weitreichendes Abtreibungsverbot ein.

In den USA ist die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch insgesamt festgefahren. Bei den Republikanern macht man ohne ein Bekenntnis zum „Lebensrecht des ungeborenen Kindes“ keine Karriere. Das war nicht immer so. Ex-Präsident Ronald Reagan unterzeichnete 1967 als Gouverneur von Kalifornien ein Gesetz zur Legalisierung, sollte die physische oder psychische Gesundheit der Mutter auf dem Spiel stehen. Auch der Urvater der konservativen Strömung bei den Republikanern, Barry Goldwater, befürwortete das Recht auf Abtreibung. Goldwater war 1964 Präsidentschaftskandidat.

Im Januar 1973 urteilte das Oberste US-Gericht unter Federführung des vom Republikaner Richard Nixon ernannten Harry Blackmun, der Staat dürfe das Recht auf Abtreibung bis zur unabhängigen Lebensfähigkeit des Fötus nicht einschränken. Zuvor war Schwangerschaftsabbruch in nur vier der 50 Staaten erlaubt. In etwa einem Dutzend gab es Auflagen. Ansonsten war Abtreibung verboten.

Mehrheit für Beibehaltung der Legalisierung

Umfragen zufolge will die Mehrheit der US-Amerikaner an einer Legalisierung festhalten. Wie das Meinungsforschungsinstitut Pew Research Center im Mai diesen Jahres herausfand, soll nach Ansicht von 59 Prozent der US-Bürger Abtreibung „in allen oder den meisten Fällen“ legal bleiben. Verbotsbefürworter gibt es danach vornehmlich bei weißen evangelikalen Christen. 77 Prozent forderten ein Verbot „in allen oder den meisten Fällen“. Bei Katholiken sprachen sich 43 Prozent für ein Verbot aus, bei Protestanten 54 Prozent.

Das Urteil zur Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen am 22. Januar 1973 wurde in den Abendnachrichten der USA als „historisch“ bezeichnet. Ein römisch-katholischer Kardinal bezeichnete das Abtreibungsurteil im Sender NBC damals als „tragisch“. Das Urteil richte sich gegen die „moralischen Lehren der Christenheit“, urteilte das evangelikale Magazin „Christianity Today“.

Doch Mainstream-Protestanten und Evangelikale sprachen nicht mit einer Stimme. Der Südliche Baptistenverband, die größte protestantische Kirche in den USA, sprach sich 1971 für die „Heiligkeit des menschlichen Lebens“ aus, jedoch auch für Gesetze, die Schwangerschaftsabbrüche bei „Vergewaltigung, Inzest sowie klaren Hinweisen auf schwere Missbildung des Fötus“ erlauben sollten. Ein Abbruch sei danach auch erlaubt, wenn die emotionale, psychische oder physische Gesundheit der Mutter in Gefahr sei.

In diesem Jahr, also rund 50 Jahre später, erklärte die Jahresversammlung des Verbandes laut Informationsdienst baptistnews.com, Abtreibung sei grundsätzlich „der Mord an noch nicht geborenen Kindern und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Für die Verschärfung der baptistischen Position gibt es unterschiedliche Erklärungen. Laut Kirchenvertretern sind viele Christen durch die hohe Zahl an Abtreibungen schockiert.

Weiße Evangelikale „harter Kern“ der Republikaner

Doch anscheinend spielte auch die Politik eine Rolle. 1980 distanzierten sich viele weiße Evangelikale vom damaligen demokratischen Präsidenten - und baptistischen Sonntagsschullehrer - Jimmy Carter und wählten Reagan, der mittlerweile fester Abtreibungsgegner geworden war. Es war die Zeit der „religiösen Rechten“ und der „moralischen Mehrheit“, in der weiße Evangelikale parteipolitisch aktiv wurden. Parteistrategen erkannten, dass sie mit dem emotionalen Thema Abtreibung eine politische Bewegung anfachen konnten.

Weiße Evangelikale stellen heute den „harten Kern“ der Republikanischen Partei. Rund vier Fünftel ihrer Wähler stimmten für Donald Trump, der vom Befürworter legalisierter Abtreibung in seinen jüngeren Jahren zum entschiedenen Gegner geworden war.

Gerichte müssen jetzt entscheiden, ob angestrebte Abtreibungsverbote mit dem Urteil von 1973 vereinbar sind, vornehmlich das Gesetz in Texas. Das US-Justizministerium hat gegen Texas Klage eingereicht.

Dagegen begrüßten die römisch-katholische Bischofskonferenz von Texas und namhafte baptistische Pastoren das Gesetz. Gehen die Wünsche der Gegner in Erfüllung und der von Trump umbesetzte Oberste Gerichtshof schwächt oder revidiert das Urteil von 1973, werden die USA bei der Regelung ein Flickenteppich: Demokratische Staaten schützen dann wohl das Recht auf Abtreibung, republikanische nicht.