

Wiesbaden (epd). Die Fachleute haben für die Erhebung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden untersucht, wie sich der Anteil der Mietkosten am gesamten Einkommen zwischen 1990 und 2020 für unterschiedliche Einkommensgruppen sowie für in Deutschland geborene Menschen und Zugewanderte verändert hat. Das Ergebnis: Während Personen mit hohen Einkommen (oberstes Quintil der Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen) nur einen moderaten Anstieg des Mietanteils am Gesamteinkommen hinnehmen mussten, nahm die Belastung bei Menschen mit niedrigen Einkommen (unterstes Quintil) deutlich zu. Betroffen waren vor allem Menschen, die im Ausland geboren und in den letzten Jahren nach Deutschland zugewandert sind.
Wie aus der Studie im Detail hervorgeht, wendeten einkommensstarke Personen im Jahr 2020 etwa 18 Prozent ihres Einkommens für die Miete auf. Gegenüber 1990 entspricht das einer Zunahme von zwei Prozentpunkten bei Einheimischen beziehungsweise von drei Prozentpunkten bei Zugewanderten. Die Mietkostenbelastung blieb beim einkommensstärksten Fünftel der Bevölkerung somit weitgehend stabil.
Ganz anders ist die Situation bei Menschen, die zum unteren Fünftel der Einkommensverteilung gehören: Sie wendeten im Durchschnitt rund 44 Prozent (Einheimische) beziehungsweise 45 Prozent (im Ausland Geborene) ihres gesamten Einkommens für die Wohnung auf. „Damit überschreiten viele Personen die kritische Grenze der Europäischen Union, die ab einem Mietanteil von 40 Prozent von ,Mietkostenüberbelastung' spricht“, erklärte Studienautor Nils Witte.
Wie stark die Belastung in den zurückliegenden Jahren für Einkommensschwache angestiegen ist, zeigt ein Vergleich mit dem Jahr 1990: Damals mussten Einheimische etwa 32 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben, bei Zugewanderten waren es 24 Prozent. „Menschen mit ohnehin geringem Einkommen sind zunehmend in den Bereich der Mietkostenüberbelastung gerutscht. Einheimische bereits seit Mitte der 1990er Jahre, aus dem Ausland Zugewanderte im letzten Jahrzehnt“, erläuterte Witte. Bis zum Jahr 2020 seien die Unterschiede der Mietkostenbelastung von Zugewanderten und Einheimischen mit Niedrigeinkommen verschwunden.
Ein entscheidender Faktor für den gestiegenen Mietkostenanteil liegt in der Entwicklung der Mietpreise. Aufgrund vor allem der gestiegenen Angebotsmieten haben Wohnungssuchende bei Neuverträgen mittlerweile ein höheres Mietniveau zu tragen als Menschen, die alte Verträge besitzen. Das trifft auf die große Gruppe der Zugewanderten in besonderer Weise zu.
Während die Mieten für Einheimische zwischen 1990 und heute durchschnittlich um 25 bis 40 Prozent gestiegen sind, mussten Zugewanderte in derselben Zeit Mietsteigerungen von bis zu 80 Prozent hinnehmen. „Die Mieten von zugewanderten Menschen mit niedrigen Einkommen stiegen stärker als bei Einheimischen mit niedrigen Einkommen und sogar im Vergleich zu Einheimischen mit hohen Einkommen“, beschrieb Witte die Entwicklung.
Hinzu kommen wachsende Einkommensungleichheiten, die die Problematik zusätzlich verschärfen. So sind hohe Einkommen während der vergangenen drei Jahrzehnte real um etwa ein Drittel angewachsen. Dagegen mussten Menschen mit geringen Einkommen Realeinkommensverluste von einem Fünftel hinnehmen. „Insgesamt verstärkt der Mietwohnungsmarkt bestehende Ungleichheitsdynamiken und vergrößert so auch bei Zugewanderten den Abstand zwischen oben und unten“, erklärt Witte.