

seit mittlerweile drei Jahren harren viele Ukrainerinnen und Ukrainer in der Fremde aus, auch in Deutschland. Aber viele von ihnen warten nicht einfach auf ein Ende des russischen Angriffskriegs, sondern nehmen ihr Schicksal in die Hand. Der Ukrainische Verein Frankfurt am Main beispielsweise hat Kinder in den Fokus genommen. Im Vordergrund steht dabei die Vermittlung ukrainischer Sprache und Kultur an die Kleinen. Aber die Ehrenamtlichen des Vereins müssen mitunter auch damit umgehen, dass die Papas der Kinder nie mehr nach Hause kommen. Die Vorsitzende des Zentralverbands der Ukrainer in Deutschland, Liudmyla Mlosch, benennt Probleme, vor denen viele der Flüchtlinge hier in Deutschland stehen, und erklärt, wie sie ihre Zukunft sehen.
Das Wahlrecht steht Bürgerinnen und Bürgern zu, aber manche stellt es vor Herausforderungen. Beispielsweise, wenn sie nur schlecht lesen können oder geistig beeinträchtigt sind. Zwar wächst langsam das Bewusstsein dafür, dass barrierefreie Angebote notwendig sind, und viele Parteien erklären ihre Programme schon in Leichter Sprache. Bei der praktischen Umsetzung des Wahlrechts hapert es aber noch vielfach. Was Menschen mit Beeinträchtigungen oder geringen Lesekompetenzen hilft, ist ein bisschen Übung beim Wählen. Hier setzen Projekte in Hamburg und Celle an.
Obdachlose, Minijobber, Studierende, Rentner: Allein in München gehen Hunderte Menschen jeden Tag zu Vereinen und Initiativen, die ihnen kostenlos oder für schmales Geld ein Mittagessen ermöglichen. Die Ehrenamtlichen, die in den Suppenküchen Essen ausgeben, schieben Frust. Denn so viel sie auch tun, es ist nicht genug. Weil der Staat zu wenig für Armutsprävention tue, sagen sie.
Wer krank wird, hat in der Regel zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und später auf Krankengeld von der Krankenkasse. Aber das gilt nicht in jedem Fall. Für diesen Anspruch müsse ein Arbeitnehmer mindestens vier Wochen gearbeitet haben, stellte das Landessozialgericht Celle fest. Endete das Arbeitsverhältnis schon vorher, gibt es keine Lohnfortzahlung, und Krankengeld auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Ihr Nils Sandrisser