

der Bundestag hat am 5. Dezember über einen fraktionsübergreifenden Antrag diskutiert, der frühe Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisieren soll. Eine der Initiatorinnen, Carmen Wegge (SPD), appellierte an die Mitglieder des Bundestags, die Neuregelung von Abtreibungen zu „einer Sternstunde des Parlaments“ zu machen. Gegner und Befürworter des Vorhabens diskutierten leidenschaftlich. Zuvor waren die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf Distanz gegangen. ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp warnte vor einer schnellen Änderung des Abtreibungsrechts. Sie halte das für fatal, diese Debatte müsse „gesellschaftlich breit“ geführt werden.
Die Konferenz für Diakonie und Entwicklung hat im Oktober die Unternehmensmitbestimmung neu geregelt. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße ist die Beteiligung der Mitarbeitenden in Aufsichtsgremien jetzt Pflicht. Wirklich neu ist das Instrument nicht, denn es gibt seit Jahren freiwillige Formen der Mitbestimmung. „Fast ein Drittel der diakonischen Träger hat bereits eine Beteiligung der Mitarbeiterschaft an ihren Aufsichtsgremien, Tendenz steigend. Im Vergleich zur säkularen Wirtschaft ist das ein sehr hoher Wert“, sagt VdDD-Hauptgeschäftsführer Max Mälzer im Interview mit epd sozial. Er spricht über die Hintergründe der Reform, die Erfolge bisheriger freiwilliger Regelungen und warum die Umsetzung der neuen Bestimmungen viel Zeit braucht.
Es ist alles andere als ein Nischenphänomen: Rund 15 Prozent aller Mütter erkranken nach der Geburt ihres Kindes an einer postpartalen Depression. Auch für die Väter ist das eine belastende Situation, in der sie mitunter selbst erkranken. Der Frankfurter Verein Schatten & Licht unterstützt beide Eltern. Mehr als 2.000 Fachleute und 100 Berater helfen Betroffenen mit Informationen und Materialien. Und der Verein führt bundesweite Listen von Eltern, die nach eigenen Erfahrungen zu telefonischem oder Mail-Austausch bereit sind. Wie auch Vätern, die an postpartalen Depressionen erkranken, geholfen werden kann, erläutert die Professorin für Entwicklungspsychiatrie Sarah Kittel-Schneider im Interview mit epd sozial.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine ausnahmsweise erlaubte Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Erkennung schwerer Erbkrankheiten nicht erstatten. Das hat das Landessozialgericht in Essen entschieden. Auch wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine Leistungspflicht der Kassen für vorgeburtliche Bluttests zur Erkennung bestimmter Fehlbildungen vorgesehen hat, ist der spezielle Fall einer bei der künstlichen Befruchtung durchgeführten PID damit nicht vergleichbar. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung liege damit nicht vor, befanden die Essener Richter.
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