

Berlin (epd). Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat die Unterbringung von Schwangeren und jungen Müttern in zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in Süddeutschland untersucht. Dabei sei deutlich geworden, dass deren Unterbringung oft mangelhaft ist. Der Bericht zeige exemplarisch, womit die Frauen in den Einrichtungen konfrontiert sein können, „auch weil Angebote und Ausstattung für diese Gruppe nicht rechtlich verpflichtend sind“, heißt es in einer Mitteilung.
In der bisherigen Forschung stelle der Blick auf die Unterbringung von Schwangeren und jungen Müttern eine Lücke dar, hieß es. Für die Erhebung „Intersektionale Gewaltschutzbedarfe von Schwangeren und Müttern von Neugeborenen und Kleinkindern in Geflüchtetenunterkünften“ fanden 22 Interviews mit Betroffenen und Mitarbeitenden der Flüchtlingsheime statt. Antworten sollten auf folgende Fragen gefunden werden: Welche Herausforderungen lassen sich für schwangere Frauen und Mütter mit Neugeborenen und Kleinkindern in Geflüchtetenunterkünften identifizieren, welche Schutzbedarfe haben sie, und wie könnte der Schutz vor Gewalt für sie verbessert werden? Ziel war es, Mitarbeitende und Ehrenamtlichen in den Unterkünften dabei unterstützen, die intersektionalen Schutzbedarfe dieser Gruppe zu erkennen, um einen angemessenen Schutz vor Gewalt zu gewährleisten.
Kritisiert wird vom DeZIM etwa, dass es in den untersuchten Unterkünften kaum Privatsphäre gibt und es oft an Hygiene mangelt: So fehlten Still- und Wickelräume und zum Teil müssten Dusch- und Toilettenräume gemeinsam genutzt werden. Auch fehle oft die nötige Ausstattung, etwa um selbstständig (Baby-)Mahlzeiten zuzubereiten. Weiterer Kritikpunkt: Es gibt keinen oder nur einen erschwerten Zugang zu medizinischer, gynäkologischer Versorgung und sozialpsychischer Unterstützung.
„Obwohl schwangere Frauen und Mütter mit Neugeborenen und Kleinkindern als besonders schutzbedürftig gelten, ist der Gewaltschutz für sie in den untersuchten Erstaufnahmeeinrichtungen uneinheitlich und fragmentiert“, heißt es im Fazit der Studie. Ferner fehle oft der Blick für die intersektionale und potenziell sehr vulnerablen Situationen einzelner Frauen. Diese würden angesichts ihrer besonderen Vulnerabilität in der Umsetzung der Mindeststandards häufig nicht adressiert.
Die Autorinnen und Autoren sprechen sich dafür aus, psychosoziale und medizinische Angebote (zum Beispiel Hebammen) am besten innerhalb der Unterkunft mit (unabhängiger) Sprachmittlung bereitzustellen. „Ebenso sollten räumliche Schutzbedarfe, wie der Bedarf nach Räumen mit Privatsphäre (beispielsweise zum Stillen), anerkannt werden. Angesichts der Vulnerabilität von Schwangeren und Müttern von Neugeborenen und Kleinkindern in Erstaufnahmeeinrichtungen ist Handeln gefordert.“