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Wege nach Deutschland



Berlin (epd). Deutschland benötigt Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland, auch aus Nicht-EU-Staaten. Darin sind sich Politik und Wirtschaft einig. Die Bundesregierung hat die Wege in den deutschen Arbeitsmarkt 2023 erleichtert, allerdings bislang nur für Fachkräfte. Gering Qualifizierte und abgelehnte Asylbewerber haben kaum Chancen, in Deutschland Arbeit zu finden und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Wege aus Nicht-EU-Staaten in den deutschen Arbeitsmarkt: Durch das Mitte 2023 beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Es senkt etwa die Verdienstgrenze für die Blaue Karte EU und führt eine Chancenkarte mit Punktesystem ein. Voraussetzungen sind immer ein konkretes Jobangebot, eine nachweisbare qualifizierte Ausbildung und Deutschkenntnisse. Der Lebensunterhalt muss komplett selbst verdient werden, oder es muss ein Mindestgehalt nachgewiesen werden. Die Blaue Karte EU ist im Wesentlichen für Akademiker oder Hochqualifizierte wie etwa Handwerksmeister gedacht.

Die Chancenkarte ist ebenfalls für ausgebildete Fachkräfte oder Hochschulabsolventen gedacht. Sie dürfen sich zur Jobsuche mit einem entsprechenden Visum in Deutschland aufhalten, müssen aber bereits während der Suche ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Auch wenn ausländische Bildungsabschlüsse nicht anerkannt werden, können Bewerber ein Chancenkartenvisum erhalten. Sie müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllen wie gehobene Sprachkenntnisse oder langjährige Berufserfahrung und bekommen dafür Punkte.

Auch zum Absolvieren einer Ausbildung können Nicht-EU-Bürger in Deutschland ein Visum beantragen. Dafür müssen sie einen Ausbildungsplatz und Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Zudem müssen sie ihren Lebensunterhalt sicherstellen.

Mit dem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche können Nicht-EU-Bürger für bis zu neun Monate nach Deutschland einreisen, um sich vor Ort auf eine Ausbildungsstelle zu bewerben. Sie müssen auch in diesem Fall ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Zudem benötigen sie einen Schulabschluss, der zum Besuch einer Hochschule berechtigt, und Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1.

Für Pflegehilfskräfte gibt es Sonderregelungen. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland vorlegen können.

Wege für abgelehnte Asylbewerber in den Arbeitsmarkt: Abgelehnte Asylsuchende können über eine Duldung für die Dauer der Ausbildung und eine sich anschließende Beschäftigung als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie ihre Identität nachweisen können.

Das seit dem 31. Dezember 2022 geltende Chancenaufenthaltsrecht ermöglicht es abgelehnten Asylbewerbern mit einer Duldung, innerhalb von 18 Monaten eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie seit mindestens Oktober 2017 in Deutschland leben, durchgängig mindestens geduldet waren und ihre Identität geklärt ist. Innerhalb der 18 Monate müssen sie mündliche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 und einen Job nachweisen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt „überwiegend eigenständig“ verdienen.



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