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So funktioniert die elektronische Patientenakte



In der elektronischen Patientenakte (ePA) haben die Versicherten künftig alle ihre Gesundheitsdokumente immer beisammen. Aber was bringt ihnen das konkret? Wer verwaltet die Daten? Und wie können Patientinnen und Patienten der Einrichtung einer ePA widersprechen? Diese und viele andere Fragen beantwortet epd sozial in dieser Zusammenstellung. Quelle sind die Angaben der "gematik", die die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen trägt.

Wie kommen Versicherte ab 2025 an die ePA?

Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte, die es schon seit 2021 gibt. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall, denn für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland wird automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt - außer, sie widersprechen aktiv. Auch Privatversicherten kann die ePA angeboten werden.

Welche Infos werden dort enthalten sein?

In der ePA für alle werden relevante Gesundheitsdaten gebündelt und für den medizinische Versorgungsalltag nutzbar gemacht. Kliniken, Praxen und Therapeuten füllen die Akte und bekommen dafür unterschiedlich hohe Honorare von Krankenkassen. Die ePA verschafft dem behandelnden medizinischen Personal besseren Überblick, etwa bei den Medikationslisten. Durch den schnellen Zugriff auf die Gesundheitsdaten können Ärztinnen, Apotheker und Pflegekräfte ihre Patientinnen und Patienten individueller behandeln und so beispielsweise die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen oder einfacher Koexistenzen zwischen Krankheiten erkennen.

Wie kommen die Unterlagen in die Akte?

Zum einen können Versicherte diese selbst einscannen und hochladen. Ältere Dokumente wie Arztbriefe lassen sich so digitalisieren. Versicherte können die Pflege der ePA aber auch ihren Ärztinnen oder Ärzten überlassen. Dazu müssen sie ihnen eine entsprechende Freigabe erteilen. Die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten bleibt stets bei den Versicherten selbst. Sie entscheiden, mit welchen Ärztinnen und Ärzten in Praxen und Kliniken, Apotheken und medizinischen Fachangestellten sie ihre Daten teilen - und für wie lange. Denn Berechtigungen können jederzeit wieder entzogen werden.

Wer pflegt die Medikationsliste in der ePA?

Die Medikationsliste in der ePA wird automatisch mit allen ausgestellten und eingelösten E-Rezepten befüllt. Es braucht keine manuelle Befüllung seitens der Praxen, Krankenhäuser und Apotheken.

Wie wird der Datenschutz sichergestellt?

Sämtliche Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar - nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiber des ePA-Aktensystems. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Ärzte und Therapeuten haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA abzurufen und auch bestimmte Dokumente zu löschen.

Wo sind die Server, auf denen die ePA-Daten liegen?

Die Verarbeitung der Daten wird im Auftrag der Krankenkassen von zwei Anbietern übernommen. Beide betreiben eigene Rechenzentren, die sich auf deutschem Boden befinden und die einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Es wird je Anbieter mehrere Rechenzentren an mehreren Standorten geben.

Was machen ältere Patienten ohne einen Computer oder ein Handy?

Grundsätzlich benötigt man als Patientin oder Patient keinen Computer und kein Handy für die ePA. Aber: Wer Daten selbst verwalten möchte, benötigt dazu die App der eigenen Krankenkasse. Wer das nicht möchte, kann beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter ermächtigen, die Daten einzusehen und zu pflegen, wie etwa Familienangehörige. Für Widersprüche, zum Beispiel, wenn man einer Institution gar keinen Zugriff auf die ePA geben möchte, kann man sich außerdem an die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse wenden. Zudem legen die Kassen auf Wunsch auch eine ePA für Versicherte an, die nicht im Internet sind und auch kein Handy haben. Nach entsprechender Registrierung und mit einem speziellen Login sind dann die Daten aus der Akte in der Hausarztpraxis am Rechner abrufbar.

Werden Dokumente und Befunde irgendwann aus der ePA gelöscht?

Die ePA ist als eine lebenslange Akte konzipiert, Dokumente werden also nicht automatisch gelöscht. Patientinnen und Patienten sowie das von ihnen berechtigte medizinische Personal hat aber die Möglichkeit, jederzeit ausgewählte Dokumente aus der ePA zu löschen.

Werden Dokumente automatisch in die ePA geladen oder können Ärztinnen und Ärzte selbst entscheiden, was sie in die ePA laden wollen?

Nein, Dokumente werden nicht automatisch in die ePA geladen. Die einzigen Daten, die tatsächlich automatisch in die ePA gelangen, sind E-Rezept-Daten für die Medikationsliste.

Wer stellt die Daten in die ePA?

Ärztinnen und Ärzte sowie geschultes Personal in den jeweiligen Einrichtungen soll die Daten der aktuellen Behandlung in die ePA stellen. Gleichzeitig können auch Patientinnen und Patienten Dokumente in ihre ePA stellen. Diese Dokumente sind dann entsprechend gekennzeichnet.

Können Patientinnen und Patienten alle Dokumente aus ihrer ePA entfernen?

Ja, Patientinnen und Patienten können sämtliche Dokumente selbst aus der ePA löschen.

Wird der Arztbrief durch die ePA überflüssig?

Nein, der Arztbrief wird nicht überflüssig. Der Arztbrief muss auch weiterhin verschickt werden, damit die empfangenen Einrichtungen ihn auch lokal in ihrem System gespeichert haben. Zudem ist der Arztbrief per Mail schneller in der Einrichtung. So können Folgebehandlungen beispielsweise schon vorbereitet werden, auch wenn die Patientin beziehungsweise der Patient noch nicht mit der ePA in der Praxis war.

Bekommen Kinder und Jugendliche auch eine ePA?

Ja, Kinder und Jugendliche bekommen auch eine ePA ab dem Zeitpunkt, zu dem sie gesetzlich krankenversichert sind. Ab dem Start des 15. Lebensjahres können sie dann selbst entscheiden, ob sie eine ePA nutzen wollen. Vorher können die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten der ePA für Ihre Kinder widersprechen.

Ab wann ist geplant, dass die Krankenkassen die Versicherten zum Opt-Out, also zum Widerspruch, informieren? Gibt es da Fristen für die Versicherten?

Die Krankenkassen haben zum Teil seit Mai 2024 begonnen zu informieren, vermehrt steigen nun im Herbst weitere Krankenkassen in die Kommunikation mit ein. Der spätestmögliche Termin sind sechs Wochen vor Anlage der ePA-Aktenkonten zum 15. Januar 2025.

Dirk Baas


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