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Minsterin Gerlach: Krankenhausreform hat "grundlegende Defizite"



Berlin, München (epd). Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hat ihre Generalkritik an der geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung bekräftigt. Die zuletzt vorgelegten Änderungen an dem Gesetzentwurf „reichen bei weitem nicht aus“, sagte Gerlach am 17. Oktober im Bundestag während der abschließenden Beratung des Entwurfs. Der Bund ignoriere weiterhin „zentrale Forderungen der Länder“. Dadurch drohe eine Verschlechterung der Versorgung vor allem in einigen ländlichen Regionen. Der Bundestag beschloss die Reform mit der Stimmenmehrheit der Ampel-Fraktionen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Mit dieser großen Reform steigern wir, nach fast drei Jahren Vorbereitung, die Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern und sorgen für den Erhalt eines flächendeckenden Netzes guter Kliniken.“

Minister sieht „zielsichere Krankenhausplanung“

Die Fallpauschalen würden durch Vorhaltepauschalen weitgehend ersetzt. „Gleichzeitig werden nicht notwendige Krankenhäuser abgebaut oder umgewandelt“, so der Minister. Aber: Durch Zuschläge würden die notwendigen Krankenhäuser auf dem Land gesichert. „Mit dieser Strukturreform verbessern wir die Gesundheitsversorgung für eine schnell alternde Gesellschaft und ermöglichen den Bundesländern zusätzlich eine zielsichere Krankenhausplanung“, betonte der Minister.

Dagegen sagte Gerlach, sie sei „geradezu fassungslos“, dass im Bundestag ein Gesetz solcher Tragweite beschlossen wurde, ohne dass es eine Folgenabschätzung gebe, sagte sie: „Das bedeutet im Klartext, dass die Bundesregierung eine weitreichende Krankenhausreform im Blindflug durchsetzen möchte.“ Die 50 Änderungsvorschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beseitigten die „grundlegenden Defizite“ des Gesetzes nicht. Sie seien „in weiten Teilen eher Kosmetik denn inhaltliche Verbesserung“, erläuterte die Ministerin.

Bayern will Vermittlungsausschuss anrufen lassen

Bayern stehe mit seiner Kritik nicht alleine da, betonte Gerlach: „Im ersten Durchgang im Bundesrat waren sich alle Länder einig, dass der aktuell vorliegende Entwurf des 'Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes' in wesentlichen Punkten erheblich nachgebessert werden muss.“ Dies sei aber bis heute nicht geschehen. Die CSU-Politikerin kündigte deshalb an, dass sich die bayerische Staatsregierung im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen will, um doch noch Nachbesserungen am Entwurf zu erreichen.

Der Staatsregierung sei beispielsweise wichtig, dass künftig alle Kosten- und Tarifsteigerungen der Kliniken auch von den Kostenträgern ausgeglichen werden. Die Krankenhäuser müssten außerdem einen „dauerhaften Ausgleich“ für nicht refinanzierte Mehrkosten der vergangenen Jahre erhalten. „Sonst drohen wir von einer unkontrollierten Pleitewelle überrollt zu werden“, sagte Gerlach.

Aus Sicht der katholischen Krankenhäuser handelt es sich um eine unfertige Reform, die im Vermittlungsausschuss mit den Ländern dringend nachgebessert werden müsse. Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Wird die Krankenhausreform so unverändert umgesetzt, drohen den Patientinnen und Patienten bei planbaren Behandlungen deutlich längere Wartezeiten und in der Notfallsituation längere Wege.“ Durch das neue Finanzierungssystem sei es für größere Kliniken nicht attraktiv, mehr Patienten zu versorgen. Gleichzeitig müssten kleine Häuser Spezialabteilungen schließen, wenn sie die geforderten Fallzahlen nicht erreichen.