Celle (epd). Schüler mit Erkrankungen haben nach einem Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen keinen Anspruch auf Intensivpflege während der Schulzeit. Die Intensivpflege sei schwerstpflegebedürftigen Menschen vorbehalten, die durch den medizinischen Fortschritt außerhalb von Krankenhäusern und Hospizen versorgt werden können, entschied das Gericht in Celle in einem am 14. Oktober bekannt gemachten Beschluss. Krankenkassen seien nicht dafür zuständig, etwaige Versorgungsdefizite im pädagogisch-erzieherischen Bereich auszugleichen.
Ausgangspunkt war den Angaben zufolge ein Eilverfahren eines achtjährigen Jungen, der an einer angeborenen Störung des Fettstoffwechsels leidet und auf eine spezielle Diät angewiesen ist. Seine Krankenkasse hätte zu Beginn des neuen Schuljahrs häusliche Krankenpflege während der Schulzeit bewilligt. Dabei sei ein Pflegedienst zweimal täglich in die Schule gekommen, um die Gabe von MCT-Öl sicherzustellen.
Darüber hinaus hätten die Eltern eine außerklinische Intensivpflege als Schulbegleitung beantragt, die insbesondere darauf achten sollte, dass der Junge ausreichend und richtig esse. Dies lehnte die Kasse laut Gericht ab. Das Gericht entschied noch weitgehender als die Kasse. Es bestehe kein Anspruch auf außerklinische Intensivpflege in Form einer Schulbegleitung, sodass selbst die bereits bewilligten Leistungen nicht hätten gewährt werden dürfen.
Die Beaufsichtigung eines Kindes beim Essen oder die Versorgung nach Erbrechen falle zudem in den Bereich der Grundpflege und Betreuung, nicht jedoch der Behandlungspflege, heißt es in dem Urteil vom 23. September.
Az.: L 16 KR 383/24 B ER