sozial-Recht

Landgericht

Wohnungsgesellschaft muss behinderten Mieter entschädigen



Berlin (epd). Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft muss einem behinderten Mieter 11.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Die Entschädigung stehe dem im Rollstuhl sitzenden Mieter zu, weil die Gesellschaft den Anbau einer Rampe am Haus mehr als zwei Jahre lang abgelehnt habe, teilte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte am 11. Oktober mit. Das Landgericht habe die Höhe der Entschädigung mit den gravierenden Folgen der Benachteiligung für den Kläger und mit dem Verhalten der Vermieterin begründet.

Der Kläger sei zum Verlassen des Wohnhauses auf Hilfe angewiesen gewesen, weil er die sechs Treppenstufen zum Eingang nicht eigenständig habe überwinden können, erklärte das Gericht. Er sei dadurch in seiner Bewegungs- und Handlungsfreiheit stark eingeschränkt gewesen.

Benachteiligung durch Unterlassen

Dennoch habe die Wohnungsbaugesellschaft zwei Jahre lang „hartnäckig die Zustimmung zum Bau der Rampe aus pauschalen Gründen“ abgelehnt, die „nicht ansatzweise zu überzeugen vermochten“. Dadurch habe sie den Mieter „durch Unterlassen unmittelbar benachteiligt“, befand das Gericht.

Im Vergleich zu anderen Mietern ohne körperliche Behinderung sei dem Kläger der Zugang zur Wohnung rechtswidrig versagt worden, betonte das Gericht. Grundlage für die Gerichtsentscheidung sei das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. In einem weiteren Verfahren in der Angelegenheit hat das Landgericht Berlin den Angaben zufolge die Vermieterin inzwischen zudem verpflichtet, dem Anbau einer Rampe zuzustimmen.

Az.: 66 S 24/24