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Pflegeeltern: Finanzielle Unterstützung steigt weiter an



Berlin (epd). Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge verweist darauf, dass bundesweit mehr Pflegeeltern benötigt werden. „Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Familie leben können und häufig schwer belastende Lebenssituationen zu verkraften haben, ist eine Pflegefamilie oft die am besten geeignete Unterstützung“, sagte Präsidentin Irme Stetter-Karp in Berlin.

Viele Kinder benötigen dringend Schutz und Förderung in einer Pflegefamilie. Da sei es gut, dass die Pauschalbeträge für Pflegeeltern jährlich entsprechend der vom Deutschen Verein veröffentlichten Empfehlungen anstiegen.

Nach Alter der Kinder gestaffelte Pauschalen

Pflegekinder erhalten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Unterhalt vom zuständigen Jugendamt. Der Unterhalt steht Pflegefamilien in Form von monatlichen Pauschalen zu und umfasst unter anderem Kosten für den Lebensunterhalt, einen Anerkennungsbetrag für die Erziehung und Pflege der anvertrauten jungen Menschen sowie einen Beitrag zur Alterssicherung der Pflegeperson.

Bei der Festsetzung der Pauschalen orientierten sich die meisten Bundesländer den Angaben nach an den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und setzten diese verbindlich um.

Besondere Bedarfe werden separat erstattet

"Der Deutsche Verein hat daher für das Jahr 2024 die Pauschale für die Kosten der Erziehung deutlich erhöht und sich weiter dafür ausgesprochen, die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege jährlich der Steigerung der Lebenshaltungskosten privater Haushalte anzupassen. Für 2025 gelten folgende Empfehlungen bei den Pauschalen: für ein 0-6-jähriges Pflegekind 1.228 Euro, für ein 6-12-jähriges Pflegekind 1.364 Euro und für ein 12-18-jähriges Pflegekind 1.530 Euro.

Besondere Bedarfe der Pflegekinder werden gegebenenfalls durch eine Erhöhung der Pauschalbeträge ausgeglichen. Hinzu kommt den Angaben nach einmalige Bedarfe wie etwa die Erstausstattung für Säuglinge sowie die Unfallversicherung der Pflegeeltern.