

Berlin (epd). Sozialverbände haben Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung deutlich anzuheben. Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (17. September), höhere Beitragsbemessungsgrenzen bedeuteten, „dass höhere Einkommen stärker an der Finanzierung beteiligt werden, um die Lasten gerechter zu verteilen und untere und mittlere Einkommen zu entlasten“. Engelmeier ergänzte, dass vor allem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung eine „Stärkung der solidarischen Umlagefinanzierung“ bedeute.
Auch der Sozialverband VdK begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung im Grundsatz. VdK-Präsidentin Verena Bentele nannte die Pläne der Ampel-Koalition „eine faire Anpassung“, allerdings gingen sie „noch nicht weit genug“. Bentele sprach sich für eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8.050 Euro aus. „Noch gerechter wäre es, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen“, hob sie hervor. Die VdK-Präsidentin kritisierte es als „unverständlich, dass Einkommen aus Vermietungen und Vermögen bisher nicht berücksichtigt werden“. Dies benachteilige den arbeitenden Teil der Bevölkerung „und bevorteilt Reiche und Superreiche. Diese Gruppe leistet noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung“, bemängelte Bentele.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar deutlich anheben will. So sollen laut einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums im kommenden Jahr Krankenkassenbeiträge bis zu einer Gehaltsgrenze von 5.512,50 Euro bezahlt werden. Aktuell liegt die Deckelung bei einem Monatsgehalt von 5.175 Euro. In der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze laut Ministerium bundesweit von bislang 7.550 Euro in Westdeutschland und 7.450 Euro in Ostdeutschland auf 8.050 Euro angehoben werden.
Grund für die Erhöhungen sei die sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr, hieß es. So werde gewährleistet, dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligten.