Düsseldorf (epd). Der vom NRW-Sozialministerium herausgegebene Ratgeber für schwerbehinderte Menschen ist in einer aktualisierten Neuauflage erschienen. Die frühere Fassung des Ratgebers sei bereits seit einiger Zeit vergriffen gewesen, erklärte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 23. August in Düsseldorf. „Ich bin froh, dass er in einer aktualisierten und sprachlich überarbeiteten Fassung ein kompliziertes Thema noch anschaulicher und besser verständlich darstellt.“
Die 116-seitige Broschüre gibt den Angaben zufolge eine Fülle von praktischen Tipps, welche Hilfen und finanziellen Leistungen Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können. Die Stichwörter reichten von „Altersrente“ über „Blindengeld“, „Kündigungsschutz“, „Parkerleichterungen“ und „Steuern“ bis „Zusatzurlaub“. Im Mittelpunkt stehe dabei das Antragsverfahren für die Anerkennung einer Schwerbehinderung, hieß es. Außerdem enthalte der Ratgeber eine Adress- und Kontaktliste mit allen Aufgabenträgern im Schwerbehindertenrecht sowie nützliche Internetadressen.
In Nordrhein-Westfalen leben nach Angaben des Sozialministeriums etwa drei Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund zwei Millionen von ihnen sind schwerbehindert.