Nürnberg (epd). Seit dem Jahr 2010 kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen mit Teilqualifizierungen fördern. Doch diese Art der Förderung ist nicht unumstritten. In einem neuen Dossier des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gehen die Autorinnen und Autoren Thomas Kruppe, Julia Lang und Christopher Osiander dem Thema detailliert auf den Grund.
Ziel einer solchen Förderung ist es, Arbeitslose und Beschäftigte über dem Erstausbildungsalter (also älter als 25 Jahre), die über keinen Berufsabschluss verfügen oder deren bisheriger Abschluss nicht mehr am Markt verwertbar ist, so weiterzuqualifizieren, dass sich deren Beschäftigungschancen deutlich verbessern. Die Kombination mehrerer Teilqualifizierungsmodule eröffnet zudem die Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erwerben, erläutert das IAB, das die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit ist.
Erörtert wird in dem Dossier unter anderem, wie häufig die BA diese Teilqualifizierungen fördert und wer an diesen Maßnahmen teilnimmt. In einem weiteren Beitrag nehmen die Experten die Wirkungen von Teilqualifizierungen, etwa bei der späteren Bezahlung im Job, in den Blick.
Demnach wirkt sich die Teilnahme an einer Teilqualifizierung sowohl auf die Beschäftigungschancen als auch auf das spätere Einkommen geförderter Arbeitsloser positiv aus. Für Teilnehmende an Teilqualifizierungen wäre aber, wenn sie anstatt an einer Teilqualifizierung an einer Umschulung im selben Beruf teilgenommen hätten, bei ähnlicher Erhöhung der Beschäftigungswahrscheinlichkeit das Einkommen stärker gestiegen als bei einer Teilqualifizierung.
Teilqualifizierungen bestehen den Angaben nach aus unterschiedlichen Modulen, die zusammen die Inhalte einer kompletten Berufsausbildung abdecken. Diese Module wurden bei der Einführung 2010 in einem Pilotprojekt zunächst in fünf Berufs- beziehungsweise Tätigkeitsfeldern entwickelt und erprobt. Sie sind bis heute nur in einer begrenzten Anzahl von Berufsfeldern, etwa für Maschinen- und Anlagenführern oder Berufskraftfahrern, verfügbar.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht diese Angebote kritisch. So kann beispielsweise durch die Teilnahme an einer Teilqualifizierung zwar eine schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Ein flexibler Einsatz sei aber nur sehr eingeschränkt möglich, sofern die Teilqualifizierung nicht mit einem Berufsabschluss verbunden sei, so die Bedenken. Es sei durch Teilqualifizierungen ein Prüfungs- und Zertifizierungssystem geschaffen wurde, das parallel zum System der dualen Berufsausbildung existiert. Teilqualifizierungen dürften nicht dazu genutzt werden, das duale System zu untergraben, fordern beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Zentralverband des Deutschen Handwerks.