

Berlin (epd). Das „Bündnis AGG-Reform Jetzt!“ hat elf Forderungen zur Modifizierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgetzes veröffentlicht. Zwar werde das Gesetz in diesem Monat 18 Jahre alt, doch ein Grund zum Feiern sei das nicht, heißt es in einer Mitteilung. Die bestehenden Regelungen wiesen seit ihrem Inkrafttreten massive Schutzlücken auf, „trotzdem fand keine umfassende Reform statt. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt die Regierung die Reform nicht um“, so die Kritik.
Deutschlands rechtlicher Diskriminierungsschutz liegt den Angaben nach weit unter dem Standard anderer europäischer Länder. Innerhalb der vergangenen 18 Jahre, in denen sich Deutschland gesellschaftlich verändert habe und es mehr Kenntnisse über Diskriminierung und Ausschlüsse gebe, seien die gesetzlichen Schutzlücken nicht geschlossen worden. „Der Diskriminierungsschutz hält mit den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht Schritt“, betonte das Bündnis, dem nach eigenen Angaben über 120 Organisationen angehören.
„Die Bundesregierung zuckt seit drei Jahren mit den Schultern, trotz kontinuierlich steigender Diskriminierungszahlen und rechter Bedrohung.“ So verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den vergangenen fünf Jahren eine Verdopplung der Beratungsanfragen zu Diskriminierung.
Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen berichteten ebenfalls über einen kontinuierlichen Anstieg der Diskriminierungsfälle. Ohne den versprochenen Fortschritt im Diskriminierungsschutz würden Betroffene mit der erlebten Diskriminierung allein gelassen. Das AGG sei nicht wirksam, der Mangel an Schutz für Betroffene von Diskriminierung und die Hürden bei der Rechtsdurchsetzung würden kontinuierlich von Betroffenenorganisationen und Beratungsstellen kritisiert.
Zu den jetzt veröffentlichten elf Forderungen des Bündnisses gehört es, kollektive Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung durch Verbandsklagen zu schaffen, etwa für Antidiskriminierungsverbände. Auch müssten die Diskriminierungsmerkmale und der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert werden. Zudem sollte die Beweislast erleichtert werden, Arbeitgeber in die Pflicht genommen und abschreckende Strafen gesetzlich verankert werden.