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Welchen Schutz gibt es für Frauen bei häuslicher Gewalt?



Gewalttaten gegen Frauen nehmen weiter zu - die Aufmerksamkeit für das Problem aber auch. Ein kurzer Überblick über vorhandene und geplante Hilfen.

Berlin (epd). In Deutschland gibt es verschiedene Beratungs- und Hilfsangebote für Frauen, die zu Hause oder in ihrem nahen Umfeld Gewalt ausgesetzt sind. Unter der Nummer 116 116 ist rund um die Uhr und bundesweit das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ erreichbar. Mithilfe von Dolmetscherinnen wird auch in 18 Fremdsprachen beraten.

Eine Gewalttat kann bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden. Außerdem plant die Bundespolizei Anlaufstellen für Frauen auf großen Bahnhöfen. Die erste wurde am 15. August auf dem Berliner Ostbahnhof eröffnet. In der Pilotphase soll eine weitere auf dem Kölner Hauptbahnhof folgen.

Gesetz: Täter muss die Wohnung verlassen

Das Gewaltschutzgesetz sichert Gewaltopfern bestimmte Rechte zu. Am wichtigsten zu wissen ist, dass nicht das Opfer einer Tat, sondern zunächst der Täter für eine gewisse Frist (in der Regel sechs Monate, in Ausnahmefällen ein Jahr) die Wohnung verlassen muss. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Ehepartner, Lebenspartner oder Mitbewohner handelt. Die Frau/das Gewaltopfer muss die Überlassung der Wohnung innerhalb von drei Monaten schriftlich verlangen.

Bundesweit gibt es rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen, an die Frauen sich wenden können. Die Frauenhäuser nehmen auch die Kinder auf. Die Zahl der Schutzplätze reicht aber nicht aus. Die Träger der Einrichtungen schätzen, dass 10.000 zusätzliche Plätze benötigt werden.

Gewalthilfegesetz soll einheitliche Regeln für Frauenhäuser schaffen

Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) arbeitet an einem Gewalthilfegesetz mit bundesweit einheitlichen Regeln zur Finanzierung von Frauenhäusern. Der Bund will sich daran beteiligen. Derzeit ist die Finanzierung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ziel der Bundesregierung ist es, den tatsächlichen Bedarf an Beratung, Hilfen und Schutzplätzen sicherzustellen. Dazu ist sie laut Istanbul Konvention des Europarats auch verpflichtet. Nach diesem völkerrechtlichen Übereinkommen, das in Deutschland seit 2018 gilt, müssen Beratung und Schutz für Frauen, die Opfer von Gewalt sind, flächendeckend, niedrigschwellig und kostenfrei zur Verfügung stehen.

In Deutschland wird laut Bundesinnenministerium alle vier Minuten ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt. Laut dem im Juni vorgestellten Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) zur häuslichen Gewalt gab es 2023 mehr als 256.000 Betroffene. Das waren 6,4 Prozent mehr als im Vorjahr. 70,5 Prozent der Opfer sind weiblich, während drei Viertel (75,6 Prozent) der mutmaßlichen Täter männlich sind.

Dem BKA-Lagebild zufolge gab es im vergangenen Jahr insgesamt 903 Fälle versuchten und vollendeten Mordes oder Totschlags gegen Frauen. 509 davon geschahen im nächsten Umfeld. 247 Frauen kamen laut BKA infolge häuslicher Gewalt ums Leben. Das BKA geht von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Es erarbeitet deshalb ein Extra-Lagebild zu der ausschließlich gegen Frauen gerichteten Gewalt. Ergebnisse sollen im kommenden Jahr vorliegen.

Bettina Markmeyer


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