Frankfurt a.M. (epd). Bei der Vorbeugung von Gesundheitsrisiken wird zwischen Verhaltens- und Verhältnisprävention unterschieden. Verhaltensprävention meint die Beeinflussung individuellen Verhaltens, Verhältnisprävention die Veränderung von Rahmenbedingungen.
Beispiel Vorbeugung von tödlichen Verkehrsunfällen: Großflächige Tafeln am Rand einer Autobahn, die eine trauernde Witwe mit kleinen Kindern zeigen, sind Verhaltens-, Tempolimits sind Verhältnisprävention. Beispiel Rauchen: Aufklärungskampagnen zu den Risiken des Nikotins sind Verhaltens-, Werbeeinschränkungen für Tabakkonzerne sind Verhältnisprävention.
Verhalten gilt unter Gesundheitspsychologen als die am einfachsten zu beeinflussende Variable. Die Forschung betont jedoch, dass beide Formen von Vorbeugung mitbedacht werden müssen. Betriebe man nur Verhaltensprävention, würde man den Einfluss ignorieren, den die bestehenden Rahmenbedingungen auf menschliches Handeln haben.
Kritiker merken zudem an, dass man bei einer Konzentration auf das Verhalten letztlich den Betroffenen allein die Schuld an ihren Krankheiten geben würde. Auf der anderen Seite steht Verhältnisprävention oft als Freiheitseinschränkung in der Kritik.
Fachleute unterscheiden zudem zwischen Primär- bis Tertiärprävention. Als Primärprävention wird die Verhinderung von Krankheiten oder Verletzungen bezeichnet, ehe sie eintreten. Hierzu zählen Aufklärungskampagnen oder Impfungen. Eine möglichst frühe Erkennung von Beeinträchtigungen - etwa durch Vorsorgeuntersuchungen - wird Sekundärprävention genannt, eine Verhinderung des Fortschreitens Tertiärprävention. Einige Fachleute ergänzen noch die Quartärprävention. Mit ihr ist die Verhinderung von Behandlungsfehlern gemeint.