sozial-Editorial

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Nils Sandrisser
epd-bild/Christiane Stock

seit Anfang Juli dürfen Vereinigungen Anträge stellen, um gemeinschaftlich Cannabis anbauen zu können. Auf dem Weg zum legalen Rausch empfiehlt es sich, nüchtern zu sein. Denn es gibt viel zu beachten: Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied, Angaben zur Lage und Größe der Anbaufläche und zur voraussichtlichen Anbaumenge, die Benennung eines Präventionsbeauftragten samt Kenntnisnachweisen sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen, Kindergärten und Spielplätzen. Haben die Freunde des Hanfs diese Nachweise alle zusammen, müssen sie noch herausfinden, bei welcher Behörde sie ihren Antrag einreichen müssen. Die ist nämlich in jedem Bundesland eine andere. Und in manchen Ländern sind jene Behörden, die Anträge bearbeiten, nicht die, die Kontrollen der Clubs durchführen.

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Es soll der chronischen Überlastung von Notaufnahmen abhelfen und den Ärztlichen Bereitschaftsdienst - die Vertretung der Hausärzte nachts, an Wochenenden und an Feiertagen - neu organisieren. Die Krankenkassen und ein Klinikverband erkennen viel Gutes in dem Entwurf. Aber sie mahnen auch, dass er nur funktionieren kann, wenn weitere Reformen im Gesundheitssystem angegangen werden.

Roboter in Pflegeheimen sind längst keine Exoten mehr. Auch zwei Einrichtungen der Evangelischen Heimstiftung in Baden-Württemberg erproben den Einsatz der Blechkollegen - hier eine Kollegin. Emma kann zwar nicht bei der Pflege helfen, aber das soll sie auch gar nicht. Sie ist ein sozialer Roboter und soll Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen etwas Unterhaltung bieten. Aber ihr Einsatz wirft auch Fragen auf.

Für Paare, die keine Kinder bekommen können, ist mitunter die Adoption eines Kinds aus dem Ausland eine Option. Allerdings eine, für die sie komplett selbst aufkommen müssen, entschied das Finanzgericht Münster. Die Kosten für die Adoption könnten nicht steuermindernd geltend gemacht werden - anders als die Kosten für eine künstliche Befruchtung. Denn, so argumentiert das Gericht, würde man eine Adoption einer medizinischen Behandlung gleichstellen, verletze man die Menschenwürde der adoptierten Kinder, die zu bloßen Objekten reduziert würden.

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Ihr Nils Sandrisser