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Abtreibungsgegner dürfen Schwangere nicht mehr vor Praxen belästigen




Abtreibungsgegner
epd-bild/Rolf Zöllner
In Zukunft erhalten Schwangere und medizinisches Personal mehr Schutz vor Belästigung vor Beratungsstellen und Abtreibungspraxen. Die Ampel-Fraktionen haben ein Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen verabschiedet. Widerspruch kam aus der Union. Die Caritas begrüßte den Plan.

Berlin (epd). Das Spießrutenlaufen von Schwangeren vor Schwangerschafts-Beratungsstellen oder Abtreibungspraxen hat ein Ende: Der Bundestag verabschiedete am 5. Juli in Berlin mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen ein Gesetz gegen Belästigungen von Frauen, Beraterinnen und medizinischem Personal durch Abtreibungsgegner. Das Gesetz wurde im Bundestag in namentlicher Abstimmung mit 381 Ja-Stimmen angenommen. Mit Nein stimmten 171 Abgeordnete.

Gemeinsam mit seinem Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) begrüßte der Deutsche Caritasverband die Stärkung des Beratungs- und Schutzkonzepts für schwangere Frauen in Konfliktsituationen. „Eine ungewollt schwangere Frau, die weder Ein noch Aus weiß, braucht ein offenes Ohr und eine ausgestreckte Hand, keinen Spießrutenlauf“, sagte Caritaspräsidentin Eva M. Welskop-Deffaa. Sicher und vertraulich erreichbare Beratungsstellen seien ein zentraler Bestandteil einer guten Versorgung von Schwangeren: „Um den ungehinderten Zugang zur Beratung zu gewährleisten, ist es elementar wichtig, Störungen rund um Schwangerschaftsberatungsstellen abzuwenden. Das gilt auch für die Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch“, so Welskop-Deffaa.

Künftig bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Behinderungen und das Bedrängen Schwangerer können künftig mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz wird dazu eine Abstandsregel von 100 Metern zu Praxen oder Eingängen von Kliniken oder Beratungsstellen ergänzt. In diesem Bereich werden bestimmte Protestformen der „Lebensschützer“ verboten. Dazu zählt, Schwangere und Mitarbeitende von Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen am Betreten oder Verlassen der Gebäude zu hindern, Frauen gegen ihren Willen anzusprechen, sie einzuschüchtern und von einer Abtreibung abhalten zu wollen.

„Heute ist ein guter Tag“, sagte die Grünen-Abgeordnete Denise Loop in der Debatte vor der Abstimmung. Die Verabschiedung des Gesetzes gegen Gehsteigbelästigungen sei noch nicht das Ende des Einsatzes für Frauenrechte, kündigte sie an. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft sei die Entscheidung der Schwangeren. Gerade angesichts des Rollbacks von rechten Regierungen gelte es, Frauenrechte vor Fundamentalisten und Rechtsextremen zu schützen.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen sagte, ein positiver Schwangerschaftstest könne sowohl positive als auch negative Gefühle auslösen. In einer solchen Phase dürfe man Frauen nicht alleine lassen, erst recht nicht, wenn ein positiver Test Angst, Trauer oder Ratlosigkeit auslöse. Daher sei das Gesetz notwendig.

Belästigungen oder Mahnwachen?

Die Unions-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann (CDU) sagte, Gehsteigbelästigungen gebe es so gar nicht. Was es gebe, seien „religiöse Mahnwachen“. Diese seien aber durch die Meinungsfreiheit geschützt. Eine „pauschale Bannmeile“ halte sie für unverhältnismäßig. Sie sprach sich zudem für die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung für Schwangerschaftsabbrüche im Paragraf 218 Strafgesetzbuch aus.

Katja Mast, erste parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, widersprach Wiesmann: „Von Kiel bis München gibt es genau diese Gehsteigbelästigungen.“ Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, sagte, Schwangere sollten eine Beratungsstelle aufsuchen können - ohne Spießrutenlauf, Drohgebärden oder Anfeindungen. Keine Frau mache sich die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft leicht. Der Gang in eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle sei nicht einfach, der Gang in eine Abtreibungspraxis erst recht nicht.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte den Gesetzentwurf in Abstimmung mit dem Justiz- und dem Innenministerium erarbeiten lassen. Schwangerschaftsabbrüche sind nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verboten, bleiben nach vorheriger Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei. Mit den Gesetzesänderungen, denen auch die Abgeordneten der Linken im Bundestag zustimmten, setzt die Ampel-Koalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Die Sprecherin der Linken-Bundestagsgruppe, Gökay Akbulut, forderte, Schwangerschaftsabbrüche dürften in Deutschland kein Tabu-Thema sein. Der Abbruch einer Schwangerschaft sei seit 153 Jahren in Deutschland eine Straftat. Damit müsse Schluss sein.

Franziska Hein