sozial-Branche

Behinderung

Werkstätten: Einkommenssituation der Beschäftigten verbessern



Berlin (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) nimmt die Verabschiedung des Benachteiligungsverbots vor 30 Jahren zum Anlass, um auf weiterhin bestehenden Reformbedarf zur Teilhabe behinderter Menschen hinzuweisen. „Insbesondere die Einkommenssituation von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, muss schnell verbessert werden“, heißt es in einer Mitteilung vom 2. Juli.

Laut dem Vorsitzenden Martin Berg stoßen die reformbereiten Werkstätten auf gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine Weiterentwicklung der Werkstattleistung ausbremsen. „Ohne Gesetzesänderungen und weitere staatliche Unterstützungen können sie die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten nicht verbessern“, betonte der Verbandschef.

Warten auf konkrete Reformvorschläge

Der Verfassungszusatz, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, sei ein Meilenstein in der Geschichte der Gleichberechtigung und Inklusion in Deutschland gewesen. „Nun ist es an der Zeit für eine weitere grundlegende Reform: Es braucht konkrete Vorschläge seitens der Politik, wie ein mindestens existenzsicherndes Einkommen für alle Werkstattbeschäftigten schnell erreicht werden kann.“

Selbst wenn die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode dazu einen Gesetzentwurf vorlegen würde, sei fraglich, „wann die Reform in Kraft tritt und umgesetzt wird“, so Berg. Die BAG WfbM fordere seit mehreren Jahren eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten - auch jener mit hohem Unterstützungsbedarf - bei der die bestehenden Nachteilsausgleiche der Menschen mit Behinderungen erhalten bleiben. Die BAG WfbM werde sich aktiv in die Debatte um eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Werkstattleistung einbringen, hieß es.