Berlin (epd). Die Anerkennung von Vaterschaften mit ausländischen Beteiligten soll künftig strenger kontrolliert werden. Das Bundeskabinett brachte am 12. Juni in Berlin ein Gesetz auf den Weg, das sogenannte missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen besser verhindern soll. Diese haben allein zum Ziel, Mutter oder Vater sowie dem Kind ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Die geltenden Regeln zur Verhinderung dieses Missbrauchs seien nicht effektiv genug, hieß es zur Begründung.
Täuschungen und Rechtsmissbrauch, um an ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kommen, werde ein deutlicher Riegel vorgeschoben, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Auch der damit verbundene missbräuchliche Bezug von Sozialleistungen solle damit gestoppt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, die geplante Gesetzesänderung stehe beispielhaft für eine „neue Realpolitik in der Migration“. Innen- und Justizministerium haben den Entwurf gemeinsam erarbeitet.
Demzufolge soll künftig gelten, dass für die Anerkennung der Vaterschaft die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, wenn Vater oder Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein sicheres Aufenthaltsrecht haben, der Partner oder die Partnerin aber nur ein befristetes Bleiberecht oder eine Duldung. Die Zustimmung soll versagt werden, wenn Missbrauch vermutet wird, etwa weil sich die vermeintlichen Eltern erst kürzlich kennengelernt haben oder der vermeintliche Vater schon mehrfach Vaterschaften von Kindern ohne deutsche Staatsbürgerschaft anerkannt hat.
Umgekehrt soll die Zustimmung erteilt werden, unter anderem wenn ein Vaterschaftstest vorliegt, die Eltern seit mindestens einem halben Jahr zusammenwohnen oder nach der Geburt des Kindes geheiratet haben. Stellt sich nach einer Zustimmung heraus, dass sie auf falschen Tatsachenangaben beruhte oder Mitarbeitende der Ausländerbehörden bedroht oder bestochen wurden, kann die Zustimmung auch nachträglich innerhalb einer fünfjährigen Frist zurückgenommen werden. Die Vaterschaft würde dann rückwirkend entfallen.
Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Stellen, die die Vaterschaft beurkunden, etwa ein Notar oder das Jugendamt, die Anerkennung bei Missbrauchsverdacht aussetzen. Diese Stellen könnten die relevanten Informationen aber schwer ermitteln, deshalb sei das Verfahren nicht effektiv, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.
Nach Angaben des Ministeriums wurden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1.769 Fälle bearbeitet, in denen ein Missbrauch vermutet wurde. Bei nur rund 290 Fällen davon wurde aber tatsächlich Missbrauch festgestellt. Weitere rund 1.800 Fälle seien in Auslandsvertretungen geprüft worden, mit sehr geringer Quote an festgestellten Missbräuchen. Es werde aber davon ausgegangen, dass die tatsächliche Zahl von Missbräuchen höher ist, da durch das jetzige Verfahren vermutlich nicht jeder Missbrauch erkannt würde, hieß es.