Stuttgart (epd). Der Evangelischen Heimstiftung ist es gelungen, einen höheren Risikozuschlag für Pflegeheime durchzusetzen. Die baden-württembergische Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen habe eine Erhöhung von 1,5 auf 2,75 Prozent entschieden, teilte die Stiftung am 8. Mai in Stuttgart mit. Dagegen könnten die Kostenträger noch klagen, das habe allerdings keine aufschiebende Wirkung.
Die Schiedsstelle hat den Angaben zufolge anerkannt, dass die Unternehmerrisiken als Wagnisse zu werten und mit einem entsprechenden Zuschlag auszugleichen sind. Dazu zählt die Heimstiftung den Personal- und Fachkräftemangel sowie Pandemien, die zu kurzfristigen Belegungsrisiken führen könnten. Sie seien im Pflegesatz ebenso wenig wie Risiken durch Krisen, Forderungsausfälle sowie nicht refinanzierte Kosten für Digitalisierung und Innovationen abgedeckt.
Den Risikozuschlag auf die Pflegesätze und auf das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung hat die Schiedsstelle nun neu festgelegt: 2,75 Prozent bei Einrichtungen bis einschließlich 45 Plätze, 2,5 Prozent bei 46 bis einschließlich 60 Plätzen, 2,25 Prozent bei mehr als 60 Plätzen. Der Schiedsspruch wurde laut Heimstiftung mehrheitlich gegen die Stimmen der Kostenträger getroffen. Deshalb gehe man von einer Klage aus.
Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, nannte den Spruch einen „Schritt in die richtige Richtung“, auch wenn man die ursprüngliche Forderung von 4 Prozent nicht habe realisieren können. Es brauche eine angemessene Gewinnmöglichkeit, die ein gemeinnütziger Träger zu 100 Prozent wieder dem Unternehmen zukommen lasse, sagte er.