Siegburg (epd). Verfahrensbeistände halten das Honorar für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Trennungs- und Scheidungsfällen für zu gering. „Wir fordern eine Erhöhung der Pauschale auf 850 Euro“, sagte Katja Seck, Bundesvorsitzende des maßgeblichen Berufsverbandes BVEB, dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Verfahrensbeistände werden bei Streitigkeiten um das Sorgerecht und den Umgang mit den gemeinsamen Kindern vom Familiengericht einbestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Interessen des Kindes zu vertreten. Hierzu können sie im Namen des Kindes Anträge stellen und Beschwerden einreichen.
Pro Auftrag und Kind erhält ein Verfahrensbeistand eine Pauschale von 550 Euro - zu wenig, sagt der BVEB. Die Abkürzung steht für Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche. Hauptkritikpunkt: immer mehr Verantwortung bei stagnierendem Entgelt. „Wir haben seit 15 Jahren keine Erhöhung erhalten, aber vor zwei Jahren neue Pflichten bekommen“, kritisiert Seck.
Zu der Tätigkeit eines Verfahrensbeistands gehört das Studieren der Akten, das Anschreiben der Eltern, Terminvereinbarungen, Gespräche mit dem Jugendamt und dem betroffenen Kind. Auch ein Treffen mit Erzieherinnen, Lehrern, Ärzten oder Psychologen ist oft erforderlich.
Wird nur das Kind angehört, erhält der Verfahrensbeistand eine „kleine“ Pauschale von 350 Euro. „Wir fordern die Abschaffung der kleinen Pauschale. Es ist aus Sicht des Verbands keine kindzentrierte Interessenvertretung möglich, wenn nicht mit Eltern und weiteren Bezugspersonen gesprochen werden kann“, sagt Seck.
Der Stundenverdienst für Verfahren liegt laut Mitgliederumfragen nach Angaben des Verbandes zwischen 13 und 45 Euro brutto, abhängig von Verfahrensdauer, -komplexität und Anzahl der Kinder. Die befragten Verfahrensbeistände gaben an, für durchschnittlich 1,5 Kinder pro Verfahren bestellt zu werden.
Ein weiteres Problem: „Es gibt keine einheitlichen Standards zur Weiterbildung von Verfahrensbeiständen“, kritisiert Seck. Laut BVEB-Umfrage sollten nur 74 Prozent der Befragten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung vorweisen. Die Verbandsvorsitzende fordert deshalb ein zentrales Register für die Nachweise der Qualifikationsanforderungen. Diese Liste müsse den Familiengerichten zugänglich sein.
Eine besondere Herausforderung für Verfahrensbeistände sind Familien mit Sprachbarrieren. „Momentan müssen Verfahrensbeistände die Dolmetscherkosten selbst tragen. Das darf so nicht bleiben“, sagte Seck und kritisiert: „Kinder mit Auslandsbezug werden nicht gut genug vertreten in diesem Land.“