Berlin (epd). Der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) und das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) haben die Ergebnisse ihrer Studie zu Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus (VAPiK) vorgestellt. Dafür wurde innerhalb eines Jahres untersucht, wie das pflegerische Vorbehaltsrecht in der Praxis besser umgesetzt werden kann, das seit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes im Jahr 2020 gilt. Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des KKVD, sagte am 26. März in Berlin: „Wir wollen den Prozess der pflegerischen Professionalisierung vorantreiben, um so einerseits die Attraktivität des Pflegeberufs und andererseits die Qualität der Pflege zu steigern.“
Dass hier noch viel zu tun ist, betonte Professor Frank Weidner, der Direktor des DIP. „Das Pflegeberufegesetz steckt erstmals das Aufgabenfeld der Pflege ab. Mit den Vorbehaltsaufgaben der Pflege zieht der Gesetzgeber eine rote Linie, denn seit 2020 dürfen diese Aufgaben nicht von Personen ausgeführt werden, die Pflege nicht gelernt haben. Auch nicht von Ärztinnen und Ärzten. Es gilt: Pflege darf nur, wer Pflege kann.“ Oder, um es zu präzisieren: Immer, wenn es um die beruflich veranlasste Organisation, Gestaltung und Steuerung von Pflegeprozessen geht, muss das eine mindestens dreijährig qualifizierte Pflegefachperson übernehmen.
Aber, so der Professor: In allen Sektoren werde das bislang kaum beachtet und umgesetzt. Die Gründe dafür sind dem Experten zufolge vielfältig. Es fehle an Informationen, notwendiger Haltung von Akteurinnen und Akteuren sowie an angemessener Regulierung auf allen Ebenen.
Die Vorbehaltsaufgaben schafften Klarheit und Rechtssicherheit, „wenngleich ihre Ausgestaltung ein Aushandlungsprozess ist, der in allen Krankenhäusern und Einrichtungen, in denen Pflege stattfindet, zu führen ist“, so Weidner.
Weil das jedoch noch nicht umfassend geschieht, liefere die vorgelegte Studie handfeste Empfehlungen auf individueller, organisationaler und politischer Ebene, womit es zur Stärkung der Pflegeprofession beiträgt und eine Versorgung der Patientinnen und Patienten von höchster Qualität fördert. „Das schafft für die Krankenhäuser die Möglichkeit, die Vorbehaltsaufgaben mit Leben zu füllen. Wo die Studie endet, fängt die Arbeit an“, sagte Rümmelin.
Die Studie enthält Empfehlungen, die auf verschiedenen Ebenen in der Praxis zu berücksichtigen sind. Ganz allgemein müsse das Vorbehaltsrecht im Klinikalltag gestärkt werden. Auch seien Fortbildungen für Pflegefachkräfte zwingend nötig. In der Leitung einer Einrichtung müsse die Verantwortung für die Neuerungen geklärt sowie klinikinterne Vorgaben überprüft werden.