sozial-Branche

Diakonie

Gastbeitrag

Evangelische Heimstiftung: Verkehrte Welt im Arbeitsrecht




Bernhard Schneider
epd-bild/Evangelische Heimstiftung
Lokführer und Bodenpersonal an Flughäfen legen immer wieder das Land lahm - Streiks machen es möglich. Anders ist das im kirchlichen Arbeitsrecht. Dort sind keine Arbeitskämpfe erlaubt, bei fehlendem Konsens gibt eine bindende Schlichtung. Das müsse Vorbild sein für nichtkirchliche Branchen, schreibt Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Ev. Heimstiftung, in seinem Gastbeitrag für epd sozial.

Während einzelne Berufsgruppen wie Lokführer, Boden- und Sicherheitspersonal an Flughäfen die ganze Republik mit Streiks lahmlegen, kommt die Gewerkschaft ver.di auf die grandiose Idee, mit einer Petition die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts zu fordern. Angeblich, weil Mitarbeitende unter anderem bei der Diakonie diskriminiert werden und unter schlechten Arbeitsbedingen leiden. Was für ein Unsinn! Anstatt den 3. Weg schlecht zu machen, wäre es klüger, das Prinzip der verbindlichen Schlichtung aus dem kirchlichen Arbeitsrecht auf alle Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge zu übertragen.

Auf dem Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts kommen bessere Vergütungen für Beschäftigte der Diakonie zustande als in vergleichbaren privaten Einrichtungen, die mit Ver.di verhandeln. Zudem profitieren die Beschäftigten von tariflich vereinbarten Arbeitsrechtsregelungen, einer betrieblichen Altersversorgung und sozialen Zusatzleistungen.

Kirchen setzen auf verbindliches Konsensprinzip

Im Gegensatz zum Zweiten Weg, auf dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften Tarifverträge mit Mitteln des Arbeitskampfes erstreiten, setzt der Dritte Weg auf das verbindliche Konsensprinzip: Wenn sich Dienstgeber und Dienstnehmer in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen nicht einigen können, gibt es nach einem streng vorgegebenen Verfahren eine verbindliche Schlichtung, in der dann ohne Streik eine Entscheidung getroffen wird. Nur in drei Prozent der Fälle wird das aber notwendig. In allen anderen Streitigkeiten finden Dienstgeber und -nehmer einen Konsens.

Forderungen, das kirchliche Arbeitsrecht abzuschaffen, laufen darauf hinaus, dass es auch in den Pflegeheimen flächendeckende Streiks wie jetzt an Flughäfen oder im Bahnverkehr geben kann. Wer auch noch den letzten Prozentsatz einer Tariferhöhung mit Streik auf dem Rücken kranker, alter und pflegebedürftiger Menschen austragen will, denkt offensichtlich immer noch in Kategorien des Arbeitskampfes aus dem vergangenen Jahrhundert. Vor lauter angestaubter Ideologie in manchen Gewerkschaftshäusern scheint der Blick auf die Realität verloren gegangen zu sein. Es gibt doch längst einen „Arbeitnehmermarkt“, auf dem sich Arbeitgeber um ihre Mitarbeitenden bewerben müssen.

Verhandlungen auf Augenhöhe

Das hat die Evangelische Heimstiftung, die rund 10.200 Beschäftigte zählt, zusammen mit vielen Dienstgebern der Diakonie längst erkannt. Sie setzen daher auf gute Bezahlung, gute Personalschlüssel und gute Arbeitsbedingungen. Genau das erreichen wir auf dem 3. Weg des kirchlichen Arbeitsrechts, das auf Verhandlungen auf Augenhöhe und eine verbindliche Schlichtung setzt, die immer dann das Sagen hat, wenn sich die Verhandlungspartner verhaken.

Dieses Erfolgsmodell wäre doch eine Blaupause für alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, zum Beispiel für Pflegeheime, für Krankenhäuser, für Kitas oder auch für Busse und Bahnen. Leider fehlt es am politischen Mut, sich einer solchen Reform zu stellen. Stattdessen soll am alten Modell des Arbeitskampfes festgehalten und das moderne Modell des 3. Weges abgeschafft werden - verkehrter geht es nicht.

Bernhard Schneider ist Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung mit Sitz in Stuttgart.