sozial-Recht

Bundesgerichtshof

Urteil wegen Mordes gegen falsche Ärztin aufgehoben



Karlsruhe (epd). Die unter anderem wegen dreifachen Mordes sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte falsche Anästhesistin Meike S. kann auf eine geringere Haftstrafe hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am 20. Februar das Urteil gegen die heute 53-jährige Frau wegen „sachlich-rechtlicher Fehler“ teilweise auf und verwies das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichtes Kassel zurück.

Nie Medizin studiert

Nach den Feststellungen des Landgerichts war Meike S. ab Ende 2015 bis 2018 im Hospital zum Heiligen Geist im nordhessischen Fritzlar als Anästhesistin tätig. Was zunächst nicht auffiel: Sie hatte nie Medizin, sondern Biochemie studiert. Ihre Approbationsurkunde hatte sie gefälscht. Als Assistenzärztin in der Anästhesie legte sie vor Operationen eigenverantwortlich bei Patienten Betäubungen. Doch bei ihrer Arbeit passierten zahlreiche Fehler, so dass Patienten starben, etwa infolge einer falschen Dosierung von Medikamenten.

Das Landgericht Kassel verurteilte Meike S. deshalb unter anderem wegen Mordes in drei Fällen sowie wegen versuchten Mordes in zehn Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Verabreichen von Betäubungsmitteln zu einer lebenslangen Haftstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass nach 15 Jahren eine vorzeitige Entlassung erschwert ist. Die Kasseler Richter gingen bei der Verurteilung von einem bedingten Tötungsvorsatz aus.

Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten

Doch das Urteil wegen Mordes und versuchten Mordes weist „sachlich-rechtliche Fehler“ auf, entschied nun der BGH. Das Landgericht habe nicht in jedem Einzelfall geprüft, ob Meike S. tatsächlich den Tod der Patienten vorsätzlich in Kauf genommen hat, hieß es zur Begründung. Auch sei die Persönlichkeitsstruktur der Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt worden. Inwieweit etwa Eigensucht oder Narzissmus die Taten bestimmten, müsse ebenfalls geprüft werden, so der BGH.

Eine andere Strafkammer des Landgerichts müsse daher nun umfassende und widerspruchsfreie Feststellungen treffen. Wird dann auch nur in einem Fall ein Mord an einem Patienten belegt, kommt eine lebenslange Haftstrafe in Betracht. Andernfalls lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags oder gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.

Az.: 2 StR 468/22