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Cannabis-Legalisierung ab April - Koalitionsfraktionen einig




Aufnäher mit Hanfpflanze
epd-bild/Jürgen Blume
Nach einigen Verzögerungen will die Ampel-Koalition nun Ernst machen und in diesem Frühling mit der Legalisierung von Cannabis für Erwachsene beginnen.

Berlin (epd). Erwachsene sollen in Deutschland künftig begrenzte Mengen von Cannabis besitzen und konsumieren dürfen. Die Verhandlungen zum Cannabis-Gesetz seien erfolgreich abgeschlossen, erklärten die drei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am 2. Februar in Berlin: „Das Gesetz kann damit zum 1. April in Kraft treten.“ Die Regelungen seien „ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden“, betonten Dagmar Schmidt, Maria Klein-Schmeink und Konstantin Kuhle.

Damit ist der Weg frei für die abschließenden Beratungen und die Abstimmung im Bundestag. Sie wird voraussichtlich noch im Februar erfolgen. Auch der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz beschäftigen.

Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt

Nach den Worten der drei Vize-Fraktionsvorsitzenden ist vereinbart worden, dass die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz und auf die Organisierte Kriminalität unter Einbeziehung des Bundeskriminalamts ausgewertet würden. Dies soll deutlich schneller gehen als bisher geplant. Erste Erkenntnisse über die Folgen der Legalisierung würden damit noch vor der kommenden Bundestagswahl im Herbst 2025 gesammelt. Ursprünglich war eine Evaluation des Gesetzes erst vier Jahre nach dessen Inkrafttreten vorgesehen.

Mit dem Cannabis-Gesetz soll Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt sein. In der Wohnung dürfen 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden. Erst der Besitz größerer Mengen ist strafbar. Damit würden Konsumentinnen und Konsumenten entkriminalisiert und der sogenannte Schwarzmarkt effektiv bekämpft, erklärten die drei Vize-Fraktionsvorsitzenden.

Anbau und Verkauf der Droge sollen nicht-gewerblich im Rahmen von Cannabis-Clubs in begrenzten Mengen ermöglicht werden, in denen nur Erwachsene Mitglieder werden können. Sie dürfen den Stoff nicht an Jüngere weitergeben. Die Vereine zum Anbau und Verkauf unterliegen zahlreichen Vorschriften und sollen kontrolliert werden. Für den öffentlichen Konsum soll es ebenfalls zahlreiche Regeln geben, etwa, dass er in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kitas oder Jugendeinrichtungen im Umkreis von 100 Metern verboten ist. Für Jugendliche bis 18 Jahre bleiben Besitz und Konsum verboten.

Praktikable Regeln

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im August vorigen Jahres gebilligt, seit Mitte Oktober wurde darüber im Bundestag beraten. Die Fachpolitiker der Ampel-Fraktionen hatten sich Ende November auf zahlreiche Änderungen am Lauterbach-Entwurf verständigt, die die Umsetzung und Kontrolle der neuen Regeln praktikabler machen sollen. Die Abstimmung im Parlament war jedoch im Dezember verschoben worden. Eine Rolle spielte wohl, dass der Bundestag intensiv mit dem Bundeshaushalt beschäftigt war, der nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil neu ausgerichtet werden musste.

Bei Ärzteverbänden sowie in Teilen der Justiz und der Polizei steht die Legalisierung von Cannabis in der Kritik. Die Bundesärztekammer hält wegen der besonderen Gesundheitsgefahren für junge Menschen die Altersgrenze von 18 Jahren für zu niedrig. Justiz und Polizei fürchten vor allem ineffiziente und unpraktikable Vorschriften für Kontrollen und Strafverfahren.

Bettina Markmeyer


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