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Mehr Rechte für lesbische Mütter, leibliche Väter und Trennungskinder



Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine umfassende Reform im Familienrecht, die insbesondere Regenbogen- und Patchwork-Familien mehr Rechtssicherheit geben soll. Im ersten Halbjahr soll das Gesetzesvorhaben, für das Buschmann jetzt Eckpunkte vorgelegt hat, formell gestartet werden. Änderungen soll es im Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht geben. Die Pläne im Überblick:

LESBISCHE ELTERN

Für ein Kind, das in die Ehe oder Partnerschaft von zwei Frauen geboren wird, soll die Partnerin der Mutter auch automatisch zweite Mutter werden können. Bislang muss sie das Kind adoptieren. Die Regelung gilt dann analog zu der für verschiedengeschlechtliche Paare, bei denen der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkennt, Vater wird. Von Geburt an automatisch zwei Väter zu haben, wird weiterhin nicht gehen, da dies nur über eine Leihmutterschaft möglich wäre. Sie ist in Deutschland verboten.

ELTERNSCHAFTSVEREINBARUNGEN

Insbesondere für Regenbogen-Familien soll es künftig die Möglichkeit geben, die Elternschaft bestenfalls vor der Geburt eines Kindes rechtssicher festzulegen. Das betrifft etwa Fälle, in denen eine Frau in lesbischer Beziehung durch Samenspende eines Mannes in schwuler Partnerschaft schwanger wird. Sie könnten dann etwa festlegen, dass die leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern werden. Der leibliche Vater kann aber auch auf die Rolle als rechtlicher Vater verzichten. Auch künftig soll es dabei bleiben, dass ein Kind zwei Eltern hat und die Frau, die es zur Welt gebracht hat, die Mutter ist.

LEICHTERE VATERSCHAFTSANERKENNUNG

Leiblichen Vätern soll die Anerkennung der Vaterschaft erleichtert werden. Ist ein anderer Mann als der Ehegatte der Frau Vater eines Kindes, braucht es bislang ein aufwendiges Gerichtsverfahren oder eine Scheidung, damit der Erzeuger auch rechtlicher Vater werden kann - selbst wenn sich alle Beteiligten darüber einig sind. Künftig soll es reichen, wenn die Mutter und der Ehemann bis spätestens acht Wochen nach der Geburt ihr Einverständnis zur Übernahme der Vaterschaft erklären. In Streitfällen sollen leibliche Väter gestärkt werden, indem während eines gerichtlichen Anerkennungsverfahrens kein anderer Mann die Vaterschaft des Kindes anerkennen kann.

„KLEINES SORGERECHT“

Eltern sollen künftig bis zu zwei weiteren Personen sorgerechtliche Befugnisse einräumen können, um alltägliche Dinge wie Arztbesuche der Kinder einfacher zu gestalten, wenn sie von anderen begleitet werden. Das können neue Partner oder Partnerinnen der Eltern sein, aber beispielsweise auch Großeltern.

ADOPTIONSMÖGLICHKEIT AUCH FÜR UNVERHEIRATETE

Auch unverheiratete Paare sollen künftig Kinder adoptieren dürfen. Zudem soll es möglich sein, dass verheiratete Personen auch allein ein Kind adoptieren dürfen.

EIGENES UMGANGSRECHT FÜR KINDER

Das Umgangsrecht beschränkt sich bislang auf Rechte der Erwachsenen. Mit der Reform sollen auch Kinder ein eigenes Recht auf Umgang mit Großeltern, Geschwistern oder leiblichen Elternteilen bekommen. Die Rechte der Kinder sollen auch gestärkt werden, indem sie bei Fragen des Sorge- und Umgangsrechts ab dem Alter von 14 Jahren Mitentscheidungsbefugnisse haben.

RECHT AUF KENNTNIS DER ABSTAMMUNG

Kinder sollen künftig feststellen lassen dürfen, wer ihr leiblicher Vater ist, ohne dabei Gefahr zu laufen, dass sich durch das Ergebnis automatisch auch die rechtliche Vaterschaft ändert. Zudem plant Buschmann eine Erweiterung des Samenspenderegisters, das bislang nur offizielle Spenden registriert. Künftig soll es auch private Samenspenden und Embryonenspenden erfassen. Geprüft werden soll auch, ob ein freiwilliger Eintrag im Ausland praktizierter Eizellspenden möglich ist, um Menschen die Recherche ihrer Abstammung zu erleichtern. In Deutschland ist das Verfahren nicht erlaubt.

KLARSTELLUNG ZUGUNSTEN DES WECHSELMODELLS

Wenn es dem Kindeswohl entspricht, soll ein Familiengericht in Streitfällen nach einer Trennung künftig auch das Wechselmodell anordnen können, was bislang nicht praktiziert wird. Das Kindschaftsrecht geht nach Angaben des Ministeriums bislang davon aus, dass ein Kind nach einer Trennung überwiegend von einem Elternteil betreut wird. Heute nähmen Eltern aber vermehrt zu gleichen Teilen Erziehungsverantwortung wahr, heißt es in den Eckpunkten.

Corinna Buschow


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