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Zahl der Organspenden steigt



Frankfurt a. M. (epd). Im vergangenen Jahr hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mehr Organspender registriert als im Jahr 2022. Der Anstieg betrage elf Prozent, teilte die Stiftung am 16. Januar in Frankfurt am Main mit. Demnach haben im zurückliegenden Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr 2022.

Um 8,1 Prozent erhöhte sich demnach die Zahl der Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant verteilt werden konnten. 2023 seien 2.877 Organe transplantiert worden, 2022 waren es 2.662. Am häufigsten wurden Nieren transplantiert (1.488).

Nach Corona gehen Zahlen wieder nach oben

Mit dem Plus von elf Prozent habe man in Deutschland wieder das Niveau erreicht, das es vor dem Einbruch der Spenderzahlen 2022 gab, sagte der Medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel. Das sei jedoch „angesichts der rund 8.400 schwer kranken Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten deutlich zu niedrig“. Im internationalen Vergleich bilde Deutschland noch immer ein Schlusslicht und profitiere im Eurotransplant-Verbund, indem es mehr Organe erhält als abgibt. Als Gründe für den Rückgang 2022 hatte die DSO die Corona-Pandemie genannt sowie fehlende Einwilligungen potentieller Spender.

Rahmel appellierte an die Bevölkerung, zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese in einem Spenderausweis oder einer Patientenverfügung zu dokumentieren. Ohne die Zustimmung der Verstorbenen oder deren Angehörigen sei keine Organspende möglich. In diesem Zusammenhang verwies der Mediziner auf das Organspende-Register, das im Laufe dieses Jahres online gehen soll. Dort könnten Bürger künftig ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende hinterlegen.

Brysch gegen Widerspruchsregelung

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte, der Aufwärtstrend bei den Organspenden sei gut, dürfe jetzt aber nicht ins Stocken geraten. "Das vor vier Jahren beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende gilt es, konsequent umzusetzen.

Deshalb müssten Bund und Länder ihre Pläne für eine Widerspruchsregelung begraben, so Brysch. „Auch ist ein zentrales Onlineregister überfällig. Ebenso haben die Landesregierungen ihren Widerstand gegen die Einholung der Willenserklärungen durch die Bürgerämter aufzugeben.“