sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Seniorenheimbesucher machen nachts keinen Lärm



Karlsruhe (epd). Anwohner eines Pflegeheimes müssen nachts keinen Lärm von Besuchern einer in der Nähe gelegenen Einrichtung fürchten. In einem Bebauungsplan für ein Pflegeheim könne zwar die Zahl der geplanten Parkplätze festgelegt werden, nicht aber zusätzlich zeitliche Beschränkungen für Besucher, die mit dem Pkw kommen, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am 29. Dezember bekanntgegebenen Beschluss. So sei eine starke Nutzung nachts nach 22 Uhr und damit eine hohe Lärmbelästigung nicht zu erwarten.

Das Gericht billigte damit den Neubau eines Seniorenpflegeheims in Helmstadt-Bargen im Rhein-Neckar-Kreis. Die geplante Einrichtung soll über 66 Betten, sechs barrierefreie Wohnungen und vier Mitarbeiterwohnungen verfügen. Eine Cafeteria, ein Friseur und eine Fußpflegepraxis sind ebenfalls auf dem Gelände geplant.

Lärmschutzregelungen unnötig

Doch benachbarte Landwirte wollten den Neubau verhindern. So rügten sie, dass der Bebauungsplan der Gemeinde zu unbestimmt sei. Er enthalte keine Regelungen für die nächtliche Nutzung des Parkplatzes.

Das sei auch nicht nötig, entschied das Verwaltungsgericht. „Bei lebensnaher Betrachtung liegt es auf der Hand, dass der nächtliche Zu- und Abfahrtsverkehr zu der genehmigten Altenpflegeeinrichtung gering ausfallen wird“. Das gelte nicht nur für das Seniorenheim selbst, sondern auch für Cafeteria, Friseur und Fußpflegepraxis. Nach 22 Uhr abends sei insgesamt kaum Besucherverkehr zu erwarten.

Dass es wegen der mutmaßlichen Hörschwäche mehrerer Bewohner zu lauten Rufen auf dem Parkplatz kommen werde, sei rein spekulativ. „Jedenfalls wären diese Geräusche sozialadäquat und letztlich wohntypisch“, stellte das Verwaltungsgericht klar. Ohnehin liege das geplante Heim nicht in einem reinen Wohngebiet. So befänden sich in der Nähe unter anderem die landwirtschaftlichen Betriebe der Antragsteller selbst sowie eine Kirche.

Az.: 2 K 2792/23