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Gesundheit

Ärzte reichen Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Gesetz ein



Berlin (epd). Vierzehn Ärztinnen und Ärzte klagen in Karlsruhe gegen die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz. Sie sehen im Paragrafen 5c des Gesetzes einen eklatanten Verstoß gegen ihre Grundrechte, heißt es in einer Mitteilung des Marburger Bundes vom 13. Dezember, der die Fachärzte aus dem Bereich der Notfallmedizin bei der Klage unterstützt.

Hintergrund ist die vom Bundestag vor einem Jahr verabschiedete Regelung zum Umgang mit begrenzten überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten bei übertragbaren Krankheiten (Triage-Regelung), wie etwa Corona.

Zwei spezielle Regelungen als Klagegrund

Die Beschwerdeführer wenden sich insbesondere gegen zwei Regelungsinhalte: den Positiv-Negativ-Kriterienkatalog für eine Zuteilungsentscheidung über intensivmedizinische Behandlungskapazitäten und das grundsätzliche Verbot der Ex-post-Triage. Letzteres kann dazu führen, dass neu hinzukommenden Patienten mit einer relativ besseren Überlebenswahrscheinlichkeit als Patienten mit deutlich schlechterer Prognose in bereits begonnener intensivmedizinischer Behandlung keine überlebenswichtige Behandlungskapazität mehr zugeteilt werden kann.

Beide Regelungen machten ein mit ärztlichen Grundsätzen - ethisch wie medizinisch - zu vereinbarendes Handeln in einer Dilemmasituation unmöglich und verursachen darüber hinaus eine erhebliche Rechtsunsicherheit und ein signifikantes Strafbarkeitsrisiko, so der Marburger Bund.

Aufgezwungene Grenzentscheidungen

Ärztinnen und Ärzte sind seien verpflichtet, ihren Beruf „nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit“ auszuüben, die das die Muster-Berufsordnung vorsehen. Durch die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz würden ihnen jedoch Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte brächten, lautet der Vorwurf an den Gesetzgeber.

Die ohnehin schon hohe Belastung in einer Triage-Situation werde durch die Regelungen noch verstärkt und den Ärzten die für ihr berufliches Ethos essenzielle Möglichkeit genommen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um unter den schwierigen Umständen einer extremen Ressourcenknappheit die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.