Hannover (epd). Am 15. November hatte die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ihre Tagung in Ulm wegen eines Bahnstreiks unterbrechen. Bei einer digitalen Fortsetzung am 5. Dezember fasste die EKD-Synode einen Beschluss zur Mitbestimmung in großen evangelischen Unternehmen.
Das geänderte Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD sieht vor, dass in Einrichtungen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese „durch eine Vertretung an den Aufgaben des Aufsichtsorgans der Einrichtung zu beteiligen“ sind. Die verbindliche Mitsprachemöglichkeit etwa im Aufsichtsrat eines großen diakonischen Trägers geht damit über die Regelungen im staatlichen Arbeitsrecht hinaus. Details der Regelung soll das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung in einer Verbandsregelung bestimmen - mit einer Umsetzungsfrist „bis spätestens zum 31. Dezember 2028“.