sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

vor den Schlägen des Lebensgefährten hilft oft nur die Flucht in ein Frauenhaus. Ich habe eine 48-Jährige besucht, die neun Jahre lang eine gewalttätige Beziehung ertragen hat. „Ständig ist er ausgerastet. Ich lief zu Hause wie auf rohen Eiern“, berichtet sie. Der Weg in ein besseres Leben kam nach einem zehnmonatigen Aufenthalt im Frauenhaus im hessischen Bad Schwalbach. Als alleinerziehende Mutter zweier Kinder und berufstätige Frau startete sie einen Neuanfang.

Die geplante Anhebung des Bürgergelds von derzeit 502 auf dann 563 Euro zum Anfang nächsten Jahres lässt sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht zurücknehmen. Der Auszahlungsprozess laufe bereits, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) am 6. Dezember. Es sei „technisch nicht mehr möglich“, die Beträge wie von CDU/CSU und FDP gewünscht abzusenken und andere Summen auszuzahlen. Bürgergeldbezieher können dennoch nicht aufatmen, denn: Nun schlägt die FDP eine Nullrunde für 2025 vor.

Sozialarbeiter, Psychologen und Vollzugsbeamte kümmern sich in der Jugendanstalt Hameln um Hunderte Gefangene. Die epd-Redakteurin Julia Pennigsdorf war zur Reportage in Deutschlands größtem Jugendgefängnis. Sie erfuhr: Für die Strafgefangenen zwischen 15 und 25 Jahren sind die Gefängniswärter „wichtige Bezugspersonen, fast wie Mutter oder Vater“. Und: Das oberste Ziel in der Haft ist Resozialisierung. Bei fast allen Inhaftierten hätten Vernachlässigung, Gewalt, Drogen ihre Jugend geprägt.

Kinderzuschlag erhalten nur finanzschwache Familien, deren monatliches Einkommen eine gewisse Untergrenze überschreitet. Sie liegt oberhalb der Grundsicherung. Bei der Ermittlung des Mindesteinkommens zählen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Essen nur die im jeweiligen Monat zugeflossenen Einkünfte. Später eingegangenes Krankengeld ist für das Recht auf einen Kinderzuschlag nicht zu berücksichtigen.

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Ihr Markus Jantzer