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Flüchtlinge

Dauer von Asylverfahren an Gerichten gesunken



An den Verwaltungsgerichten ist zwar die Dauer von Asylprozessen gesunken. Von dem Ziel, insbesondere für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote nur drei Monate Zeit zu brauchen, sind die Gerichte aber mehrheitlich weit entfernt.

Hannover (epd). Den deutschen Verwaltungsgerichten gelingt es zunehmend, die Dauer von Asylprozessen zu verkürzen. Das ergab eine Befragung des Deutschen Richterbundes unter allen deutschen Verwaltungsgerichten und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Nach den Daten, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen, ist die Laufzeit der erstinstanzlichen Asylklagen im bundesweiten Durchschnitt von 20 Monaten im Jahr 2022 auf inzwischen rund 17 Monate gefallen.

Bearbeitungszeiten zwischen 3,5 Monaten und drei Jahren

Vom Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz, die Prozessdauer zumindest für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote auf maximal drei Monate zu senken, sind die Gerichte allerdings noch weit entfernt. Insgesamt lagen die Bearbeitungszeiten zwischen 3,5 Monaten in Trier und drei Jahren in Cottbus.

Auf Platz zwei liegt bundesweit das Verwaltungsgericht Saarlouis, das seine Asylverfahren im ersten Halbjahr 2023 in 9,8 Monaten abgeschlossen hat, nachdem die Verfahrensdauer 2022 bei durchschnittlich 12,2 Monaten lag. Schlusslicht ist bundesweit Brandenburg, wo die Verwaltungsgerichte aktuell im Schnitt 35,3 Monate für die Erledigung eines Verfahrens benötigen (2022: 37,6 Monate). In Hessen dauern Gerichtsverfahren in Asylsachen 30,1 Monate. (2022: 30,7).

Gerichte tragen Aktenberge ab

Der Richterbund sieht die Politik in der Pflicht. „Die Bundesländer müssen der politischen Ankündigung schnellerer Asylverfahren rasch Taten folgen lassen. Ohne personelle Verstärkungen für die Verwaltungsgerichte wird es nicht gehen“, sagte sein Geschäftsführer Sven Rebehn. Zahlreiche Gerichte trügen noch immer die Aktenberge ab, die zwischen 2016 und 2018 aufgelaufen seien.

Das seit diesem Jahr geltende Gesetz zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren trage nach Ansicht vieler befragter Gerichte dagegen kaum zu schnelleren Verfahren bei, erläuterte Rebehn. „Die neu geschaffene Möglichkeit schriftlicher Entscheidungen zum Beispiel läuft häufig leer, weil zumeist direkt bei der Klageerhebung ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt wird.“

Karen Miether