sozial-Recht

Verwaltungsgericht

Geflüchtete dürfen ins frühere Pflegezentrum Schönberg einziehen



Stuttgart (epd). In das ehemalige Pflegezentrum Schönberg in Stuttgart dürfen nach einem Gerichtsurteil nun doch geflüchtete Menschen einziehen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte entsprechende Eilanträge gegen eine Umnutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft ab, wie das Gericht am 24. Oktober mitteilte. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass größere Flüchtlingsunterkünfte ein erhebliches Konfliktpotential für die Nachbarschaft mit sich brächten, weil dort meist schwer traumatisierte Geflüchtete untergebracht seien.

Der Betrieb in dem Pflegezentrum war 2019 eingestellt worden. Die Landeshauptstadt Stuttgart wollte in dem Gebäude daraufhin 101 Plätze für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen - allerdings befristet auf drei Jahre, weil der Eigentümer ab 2026 ein neues Pflegeheim eröffnen will. Eine entsprechende Baugenehmigung für die befristete Umnutzung als Asylunterkunft hatte die Landeshauptstadt Stuttgart im März 2023 beantragt - und im Sommer 2023 auch erhalten. Anwohner reichten daraufhin Klage ein.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts urteilte, dass die behaupteten Beeinträchtigungen voraussichtlich nicht erheblich über das Maß dessen hinausgehen, was ein Nachbar hinzunehmen habe. Zwar dürften die Antragsteller mit ihrer Einschätzung recht haben, dass sich der Charakter ihres Wohnumfeldes durch die Flüchtlingsunterkunft verändern werde. Das öffentliche Baunachbarrecht schütze den Eigentümer aber nicht vor jeder „Charakterveränderung“ der Umgebung seines Grundstücks oder Gebäudes.

Az.: 6 K 4851/23