sozial-Recht

Sozialgericht

Gebührenverdopplung in Obdachlosenunterkunft ist rechtmäßig



Hannover (epd). Eine massive Gebührenerhöhung in einer Obdachlosenunterkunft in Hannover ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 10. Oktober rechtmäßig. Die Klage eines Bewohners war somit erfolglos, wie das Gericht mitteilte. Im Jahr 2020 hatte die Stadt Hannover die Benutzungsgebühren für Obdachlosen- und Geflüchtetenunterkünfte von 159 Euro auf 411 Euro erhöht. Nach Ansicht des Klägers ist die Gebührenkalkulation fehlerhaft. Dem widersprachen die Richter: Ein Verstoß gegen das Kostendeckungsprinzip sei nicht feststellbar.

Wie das Gericht auf epd-Anfrage mitteilte, handelt es sich bei dem Kläger um einen 34-jährigen beninischen Staatsangehörigen, der aufenthaltsrechtlich geduldet ist. Seit 2015 wohne der Mann in Unterkünften der Stadt Hannover. Dabei sei der Mann „Selbstzahler“, die Gebühren würden also nicht vom Staat übernommen.

Gebühren übersteigen Kosten nicht

Die Gebühreneinnahmen der Stadt überstiegen die entstehenden Kosten nicht, begründeten die Richter das Urteil. Das Gericht habe zudem nicht feststellen können, dass sich die von der Stadt Hannover angebotenen Unterbringungsleistungen am freien Markt zu ähnlichen oder günstigeren Konditionen beschaffen ließen. Dass die Gebühren im Jahr 2020 deutlich erhöht wurden, liege daran, dass sie zuvor über lange Zeit nicht angehoben worden seien.

Auch das Sozialstaatsprinzip sei nicht verletzt worden, hieß es. Zum einen übernehme im Falle einer Erwerbsuntätigkeit der zuständige Sozialleistungsträger die Unterkunftskosten. Zum anderen bestehe in vielen Einrichtungen der Stadt Hannover die Möglichkeit, die Gebühren zu ermäßigen, sofern keine ausreichenden Einkünfte erzielt werden. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.